86892-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung von Automic Automation Lizenzen
OJ S 27/2025 07/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von Automic Automation Lizenzen
BeschreibungDas Leistungsziel der Auftraggeberin ist die Beschaffung von Automic Automation Lizenzen für IT-Infrastruktur der Auftraggeberin. Die Lizensierung der Auftraggeberin läuft am 01.04.2025 aus und Automic Automation wird weiterhin benötigt. Außerdem ist der Support und die Bereitstellung von Updates durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer Teil des Leistungsgegenstands. Die Leistungen sind für einen Zeitraum von 12 Monaten zu erbringen. Der Vertrag berechtigt die Auftraggeberin zum Bezug und zur Nutzung der Softwarelizenz und Supportleistungen für alle unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Produkte.
Kennung des Verfahrensd14d45e2-3800-4383-a499-d68ec19619f4
Interne Kennung2025-15
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPappelallee 33/35/37  
StadtHamburg
Postleitzahl22087
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann1
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen. - über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen. Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist weiterer Nachweis zu führen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeschaffung von Automic Automation Lizenzen
BeschreibungDas Leistungsziel der Auftraggeberin ist die Beschaffung von Automic Automation Lizenzen für IT-Infrastruktur der Auftraggeberin. Die Lizensierung der Auftraggeberin läuft am 01.04.2025 aus und Automic Automation wird weiterhin benötigt. Außerdem ist der Support und die Bereitstellung von Updates durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer Teil des Leistungsgegenstands. Die Leistungen sind für einen Zeitraum von 12 Monaten zu erbringen. Der Vertrag berechtigt die Auftraggeberin zum Bezug und zur Nutzung der Softwarelizenz und Supportleistungen für alle unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Produkte.
Interne Kennung2025-15
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E41255982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E41255982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/03/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/03/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Bundeskartellamts Bundeskartellamt
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundeskartellamts Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB erforderlich. Alle Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens zehn Kalendertage vor Zuschlagserteilung per E-Mail oder ggf. mittels Fax über die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote und über den frühesten Zeitpunkt der Zuschlagserteilung informiert (vgl. § 134 Abs. 1 Satz 4 GWB). Für die Einleitung von Rechtsbehelfen gelten u.a. folgende Regelungen des GWB: Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - die Antragstellerin / der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundeskartellamts Bundeskartellamt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 993-8002510900-04
PostanschriftPappelallee 33/35/37
StadtHamburg
Postleitzahl22089
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
Telefon040202071537
Internetadressehttp://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundeskartellamts Bundeskartellamt
Registrierungsnummer9910238092
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53133
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+4922894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb94c24df-3d31-4e39-901e-d7c2bcc4842e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung05/02/2025 08:35:19 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung86892-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe27/2025
Datum der Veröffentlichung07/02/2025