Die Stadtverordnetenversammlung von Halle hat aufgrund § 5 und § 15 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise vom 17.05.1990
(Kommunalverfassung) in ihrer Sitzung am 21.04.1993 folgende Satzung beschlossen:
"Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang von Gebäuden und baulichen Anagen an bestehenden Fernwärmeversorgungsanlagen in gesondert ausgewiesenen Gebieten der Stadt Halle (Saale)"
Im Rahmen dieser Satzung ist die Stadt Halle (Saale) bestrebt, weitere Gebiete an das
Fernwärmenetz anzuschließen. Sobald die Voraussetzung dafür geschaffen sind, wird sie durch einen ergänzenden Beschluss diese Gebiete in den Geltungsbereich dieser Satzung mit aufnehmen