CPV-Code Hauptteil 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen über Dienstleistungen (Unterstützungsleistungen).
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 654 720,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
318.5 - Qualitätssicherung (QS) im Bereich Testautomation Elfe-Daten
Los-Nr.: 14
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Roßstraße 131
40476 Düsseldorf
Das einzusetzende Personal ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist es dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen über Dienstleistungen (Unterstützungsleistungen) für den Bereich Programmierung, Entwicklung und Qualitätssicherung. Die Leistungen werden auf insgesamt 72 Lose verteilt.
Die Dienstleistungen erfolgen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF). Das RZF NRW ist die IT-Behörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen und Kenntnisse / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 127-310967
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 14
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Schmidt + Partner GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 27/10/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Schmidt + Partner GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW