87428-2021 - ErgebnisDeutschland-Köln: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
OJ S 35/2021 19/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Postanschrift: Von-Gablenz-Str. 2-6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag Produktion, Druck, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung der Ausweise der Freiwilligendienste
Referenznummer der Bekanntmachung: BAFzA_2020_006
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB einen Rahmenvertrag „Produktion, Druck, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung der Ausweise der Freiwilligendienste“ zu vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Deutschlandweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
1. Allgemeines:
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Im BFD engagieren sich gemäß § 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet.
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist als Auftraggeberin - im Folgenden AG - für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes zuständig.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sind Freiwilligendienste für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr. Sie werden vom BAFzA gem. Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) gefördert.
In der Regel dauert der Dienst ein Jahr. Die Durchführung des FSJ liegt in der Zuständigkeit der Zentralstellen der Wohlfahrtsverbände und für das FÖJ in der der Bundesländer.
Der Einsatz im FSJ ist auf zahlreichen Gebieten möglich. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Pflege und Betreuung. Beim FÖJ liegt der Einsatzbereich bei Umwelt- und Naturschutz.
Alle Freiwilligen im BFD, FSJ und FÖJ erhalten für die Zeit ihrer Dienstdauer einen Ausweis mit dem sie ihren Status nachweisen.
2. Auftragsgegenstand und Dauer
Mit der/dem Auftragnehmerin/Auftragnehmer (im Folgenden der AN) wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der die Produktion, den Druck, die Personalisierung sowie die versandfertige Bereitstellung von jährlich voraussichtlich folgenden Mengen an Ausweiskarten vorsieht:
— ca. 55 000 Ausweiskarten für den BFD,
— ca. 50 000 Ausweiskarten für das FSJ,
— ca. 3 500 Ausweiskarten für das FÖJ.
Die produzierten Ausweiskarten werden durch den AN personalisiert und für den Versand an die Empfänger vorbereitet. Die hierfür notwendigen Briefbögen und Versandhüllen sind durch den AN zur Verfügung zu stellen.
Die Ausweiskarten werden wöchentlich in einem 14-tägigen Rhythmus abwechselnd BFD- und FSJ/FÖJ-Ausweise abgerufen. Eine genaue Abrufmenge ist nicht zu beziffern, da diese abhängig ist von der Anzahl der Freiwilligen. Basierend auf Erfahrungswerten, steigt die Zahl der Freiwilligen in den Monaten Juni bis September stark an. In diesem Zeitraum ist mit wesentlich höheren Abrufzahlen zu rechnen.
Bestimmte Mengenabnahmen bzw. Auftragsvolumina werden von Seiten der AG weder für die gesamte Vertragslaufzeit noch für einzelne Vertragsmonate garantiert. Die Mengenabnahme für jedes Vertragsjahr erfolgt bedarfsgerecht. Als Höchstmengen für die Produktion, den Druck, die Personalisierung und die versandfertige Bereitstellung von Ausweiskarten werden pro Jahr Vertragslaufzeit folgende Werte festgelegt:
— 68 000 Ausweiskarten für den BFD,
— 62 500 Ausweiskarten für das FSJ,
— 4 400 Ausweiskarten für das FÖJ.
Die Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Geplanter Vertragsbeginn ist der 1.1.2021.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 205-499116
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BAFzA_2020_006
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag Produktion, Druck, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung der Ausweise der Freiwilligendienste
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: TCS Cards & Services GmbH
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
a) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt.
b) Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c) Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3) genannten URL Heruntergeladen werden.
d) Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e) Fragen sind bis zum 9.11.2020, 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f) Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt.
g) Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabeonline.de) abgegeben werden.
h) Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i) Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss.
j) Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilge-sellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/02/2021