87443-2023 - ErgebnisDeutschland-Aachen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
OJ S 30/2023 10/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +49 241/8080975
Fax: +49 241/8082504
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Automatisiertes Tieftemperatur-Probenlager
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0434-AJ
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum der RWTH Aachen beschafft ein Automatisiertes Tieftemperatur-Probenlager. Dieses Gerät wird am Institut für Medizinische Mikrobiologie betrieben und für die mikrobiologische und molekularbiologische Forschung des Universitätsklinikums Aachen im Rahmen des BMBF-geförderten Projektes miEOCRC benötigt.
.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Gerät muss im Wesentlichen folgende Aufgaben gewährleisten und Allgemeinanforderungen erfüllen:
- Das Gesamtsystem muss eine sichere Probenlagerung in der Gasphase von Flüssigstickstoff ermöglichen. Die Lagerung der Proben muss unterhalb von -130GradC erfolgen. Ein direkter Kontakt der Proben mit Flüssigstickstoff ist zu vermeiden.
.
- Das Gesamtsystem muss ein automatisiertes Probenhandling ermöglichen. Das Probenhandling muss innerhalb einer kontrollierten kalten Umgebungstemperatur erfolgen, so dass eine Erwärmung der Proben auf über -130GradC vermieden wird.
.
- Das Gesamtsystem muss je Ein-/Auslagerung die Ein-/Ausgabe von verschiedenen Probenmengen (zwischen 1 und 96 je Vorgang) ermöglichen.
.
- Das Gesamtsystem muss über eine automatische Probenverwaltung verfolgen, so dass Nutzer für jede gelagerte Probe jederzeit den Status und weitere Information (z.B. Temperatur) nachvollziehen können
.
- Barcode basiertes Nachverfolgungssystem der Proben sowie Datenverwaltungssystem (inkl. alle dafür benötigte Softwares)
.
- Das Gesamtsystem muss die dargestellten Probenlagerkapazitäten erfüllen. Die in dieser Ausschreibung genannten Probenformate sind exemplarische. Der Auftraggeber benennt das/die finale(n) Probenformate bei Beauftragung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Integrierter Scanner / Gewichtung: 80
Qualitätskriterium - Name: Dauerhafte und mechanische Verbindung / Gewichtung: 80
Qualitätskriterium - Name: Kühlmittel Flüssigstickstoff / Gewichtung: 80
Qualitätskriterium - Name: Gewährleistung / Gewichtung: 80
Qualitätskriterium - Name: Stromversorgung / Gewichtung: 80
Preis - Gewichtung: 60.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-594672
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-0434-AJ
Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYW27UTUNR
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/02/2023