Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen.
Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages, soweit keine Teilabnahmen vereinbart sind.
Es erfolgt keine gesonderte Vergütung von Reise- und Nebenkosten.
Der Leasingvertrag tritt nach erfolgreicher Abnahme (auch Teilabnahmen) in Kraft, frühestens jedoch ab dem 01.04.2023.
Den Vertragsunterlagen ist ein Rolloutkonzept beizulegen. Dieses Rolloutkonzept bildet auch die Grundlage der Dokumentation.
Wichtig für den Auftraggeber sind für dieses Vorhaben folgende Punkte in der dargestellten Reihenfolge:
die Finanzierung von IT-Komponenten inkl. Serviceleistungen über die Laufzeit von mindestens 60 Monaten und optional zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten inkl. zertifizierte Datenlöschung von Datenträgern der Leasinggegenstände
Wirtschaftlichkeit der Beschaffung
Rolloutkonzept
Leistungsfähigkeit und Schnelligkeit der Migration
Rollbackkonzept
Kundenorientierte und aufwandsarme Prozesse für das Leasing
Zuverlässige und termingerechte Bereitstellung der IT-Komponenten
Zuverlässigkeit und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen
Technische Leistungsmerkmale der IT-Komponenten
Es sind ausschließlich Neugeräte mit Herstellergarantie zulässig.
Gerätereimporte sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.