88149-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Fotokopier- und Offsetdruckgeräte – Miete von Kopier- und Drucksystemen mit Full-Service
OJ S 26/2026 06/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
E-Mailkreisverwaltung@mainz-bingen.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMiete von Kopier- und Drucksystemen mit Full-Service
BeschreibungDer Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt, die Verwaltungsbereiche (Los 1) und Schulen (Los 2) mit multifunktionalen Systemen einschließlich der erforderlichen Software auszustatten. In einem weiteren Los werden die Systeme der Hausdruckerei ausgestattet (Los 3). Alle neuen Systeme sollen im Rahmen eines Gesamtvertrags mit dem Landkreis Mainz-Bingen im jeweiligen Los einschließlich Service betrieben werden. Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (60 + 12 Monate). Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 604 Einzelplatzdruckern, rund 114 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 10,3 Mio. Seiten Schwarzweiß und 4,3 Mio. Seiten Farbe pro Jahr angenommen, basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre bei vergleichbarer Ausstattung. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung kann es zur vorzeitigen Rückgabe von Geräten kommen. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit einzelne Drucksysteme vorzeitig außer Betrieb zu nehmen und an den Auftragnehmer zurückzugeben. Die vorzeitige Rückgabe ist insgesamt begrenzt auf maximal 10 % der ursprünglich beauftragten und installierten Geräteanzahl, ausschließlich bezogen auf Arbeitsplatzdrucker A4 S/W. Eine Rückgabe ist frühestens nach Ablauf von 24 Monaten Vertragslaufzeit zulässig. Der Mietpreis für diese Geräte entfällt ab dem Zeitpunkt der Rückgabe.
Kennung des Verfahrenseac2ea1b-f683-4107-8621-fe27ef20d1f5
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30120000 Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mainz-Bingen (DEB3J)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (§ 125 GWB abzugeben, sofern einschlägig), - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), - Nichtvorliegen einer Patronatserklärung des Herstellers für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Systems über die gesamte Vertragslaufzeit für den Fall, dass der Auftragnehmer seine vertragsgemäßen Leistungen nicht mehr erfüllen kann, - Nichtvorliegen eines aktuellen Autorisierungsnachweises für Vertrieb und Wartung der angebotenen Systeme des Herstellers, sollte der Bieter ein Händler sein, - Nachweis geeigneter Referenzen des Bieters (§ 46 Abs. 3. Nr.1 VgV).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: Kreisverwaltung Mainz-Bingen Los 2: Schulen Los 3: Hausdruckerei
BeschreibungLos 1: Neuausstattung der Verwaltungsbereiche mit Kopier- und Drucksystemen mit Full-Service einschließlich der erforderlichen Software mit Hauptsitz in Ingelheim sowie Außenstellen in Mainz, Bingen und Oppenheim. Los 2: Neuausstattung der Schulen im Kreisgebiet des Landkreises Mainz-Bingen mit Kopier- und Drucksystemen mit Full-Service einschließlich der erforderlichen Software. Los 3: Neuaustattung der Hausdruckerei im Dienstgebäude I in Ingelheim mit Kopiergeräten mit Full-Service einschließlich der erforderlichen Software. Die angestrebte Regelnutzungsdauer aller Geräte beträgt 60 Monate mit der einmaligen Option der Verlängerung um 12 Monate. Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (60 + 12 Monate). Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 604 Einzelplatzdruckern sowie rund 114 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 10,3 Mio. Seiten Schwarzweiß und 4,3 Mio. Seiten Farbe pro Jahr angenommen, basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre bei vergleichbarer Ausstattung. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung kann es zur vorzeitigen Rückgabe von Geräten kommen. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit einzelne Drucksysteme vorzeitig außer Betrieb zu nehmen und an den Auftragnehmer zurückzugeben. Die vorzeitige Rückgabe ist insgesamt begrenzt auf maximal 10 % der ursprünglich beauftragten und installierten Geräteanzahl, ausschließlich bezogen auf Arbeitsplatzdrucker A4 S/W. Eine Rückgabe ist frühestens nach Ablauf von 24 Monaten Vertragslaufzeit zulässig. Der Mietpreis für diese Geräte entfällt ab dem Zeitpunkt der Rückgabe.
Interne KennungLOT-0001 01/2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag hat eine Vertragsdauer von 60 Monaten, voraussichtlich beginnend am 01.08.2026 (bis 31.07.2031). Dabei besteht für den Auftraggeber einmal die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach 72 Monaten, mithin am 31.07.2032.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mainz-Bingen (DEB3J)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsSoweit keine abweichende Regelung getroffen ist, werden Eigenerklärunen als ausreichend angesehen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizeriung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. - Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB, - Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (§ 125 GWB abzugeben, sofern einschlägig). - Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV). - Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. den in den Mindestanforderungen genannten Spezifikationen. Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft nachzuweisen oder in Form einer Projekt- versicherung. - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig). Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß bei Personenschäden sowie - mindestens 1 Mio. je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssumme betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 2 VgV). Der Auftraggeber bittet, von einer Einreichung einer Versicherungspolice/Versicherungsschein abzusehen. - Wesentliche Referenzen Nachweis: Geeignete Referenenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit folgenden Angaben: - Bezeichnung des Prjektes, Projektlaufzeit mit Datum des Abschlusses (falls schon abgeschlossen), - Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon des Referenzgebers, - Erläuterungen zum Projekt - Projektgröße (Auftragswert) - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehme unter Umstände als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV): Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber ist der Nachunternehmer/die Nachunternehmen namentlich zu benennen. Diese werden auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie auf ihre Eignung geprüft. Hierbei sind auf gesonderte Anforderungen für die Nachunter- nehmen folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. - Betriebshaftpflichtversicherung. - Referenzen, für den Bereich der der als Nachunternehmer übernommen wird. Die für die Bieter geltenden Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer nicht. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungSiehe Vergabeunterlagen
Beschreibung55%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSiehe Vergabeunterlagen
Beschreibung45 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E18383295
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E18383295
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen nachgefordert. Sofern der Bewerbung die erforderlichen Unterlagen oder Nachweise fehlen, sind diese auf Aufforderung innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Frist über die Vergabeplattform nachzureichen. Erfolgt die Vorlage der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Zulässigkeit nach VgV ist zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der in Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Einigung der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00009664
PostanschriftKonrad-Adenauer-Str. 34
StadtIngelheim
Postleitzahl55218
Land, Gliederung (NUTS)Mainz-Bingen (DEB3J)
LandDeutschland
E-Mailkreisverwaltung@mainz-bingen.de
Telefon+49 6132 787-0
Fax+49 6132 787-2113
Internetadressehttps://www.mainz-bingen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
RegistrierungsnummerDE07-0001801100000-05
PostanschriftStiftstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon+49 6131-16-5240
Fax+49 6131-16-2113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3dc0c350-6688-4805-a829-97cc6656d2bf  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/02/2026 08:51:53 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung88149-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe26/2026
Datum der Veröffentlichung06/02/2026