Zusätzliche Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (= „BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Mit Angebotsabgabe wird die Abgabe folgender Nachweise/Erklärungen gefordert, die in den jeweiligen Bewerbungsbedingungen noch einmal aufgelistet sind und für die z. T. Formblätter enthalten sind:
- Angaben zum Bieter
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG
-Verbindliche Erklärung, dass der Bieter sich nicht im Zusammenhang mit diesem oder anderen öffentlichen Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligt oder beteiligt hat.
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.