88316-2022 - ErgebnisDeutschland-Neuwied: Feuerwehrfahrzeuge
OJ S 35/2022 18/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Neuwied -Vergabestelle-
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 9
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@kreis-neuwied.de
Telefon: +49 2631/803482
Fax: +49 2631/80393482
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-neuwied.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2 Gerätewagen Sanität
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für den Landkreis Neuwied werden zwei Fahrgestelle als Ersatzbeschaffung für zwei Gerätewagen Gefahrgut 1 (GW – G 1) ausgeschrieben. Ein vorhandener Aufbau soll jeweils auf das neue Fahrgestell umgebaut werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 285 481,60 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für den Landkreis Neuwied werden zwei Fahrgestelle als Ersatzbeschaffung für zwei Gerätewagen Gefahrgut 1 (GW – G 1) ausgeschrieben. Ein vorhandener Aufbau soll auf das neue Fahrgestell umgebaut werden. Die Lieferung und die Ausführung des Umbaus erfolgt nach ganzheitlichen Gesichtspunkten.
Ziel ist es ein Arbeitsumfeld für die Besatzung des GW – G zu schaffen in dem ein zweckmäßiges aber auch angenehmes Arbeiten möglich ist bei gleichzeitiger größtmöglicher und zukunftssicherer technischer Ausstattung einschl. hoher Betriebssicherheit.
Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Feuerwehr-Einsatz-Fahrzeuge. Die Fahrzeuge werden in der Regel unter extremen Bedingungen (Wärme, Kälte, Witterung,…) sowie nachts mit schlechter Umgebungsbeleuchtung eingesetzt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 220-576945
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 285 481,60 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (= „BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Mit Angebotsabgabe wird die Abgabe folgender Nachweise/Erklärungen gefordert, die in den jeweiligen Bewerbungsbedingungen noch einmal aufgelistet sind und für die z. T. Formblätter enthalten sind:
- Angaben zum Bieter
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG
-Verbindliche Erklärung, dass der Bieter sich nicht im Zusammenhang mit diesem oder anderen öffentlichen Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligt oder beteiligt hat.
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131/162234
Fax: +49 6131/162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz gibt auch Auskunft über Rechtsschutzmöglichkeiten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/02/2022