88424-2021 - WettbewerbDeutschland-Berlin: Sammelschienen
OJ S 35/2021 19/02/2021
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Postanschrift: Eichenstr. 3a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Riese, Stefan
E-Mail: stefan.riese@vattenfall.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stromnetz-berlin.de
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
PQ-Verfahren für feststoffisolierte 10-kV-Sammelschienen in 110/10-kV-Umspannwerken
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020B06000002
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31218000 Sammelschienen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31213400 Verteileranlage, 51112100 Installation von Elektrizitätsverteilungseinrichtungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stromnetz Berlin GmbH beabsichtigt, mit dieser Veröffentlichung, Bewerber aufzurufen um sich für die Fertigung, Lieferung, Montage, anschl. Prüfung vor Ort und Inbetriebsetzung von feststoffisolierten Sammelschienen in 110/10-kV-Umspannwerke zu qualifizieren. Einzelheiten ergeben sich aus den zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen (siehe hierzu die „Langtexte der EU-Veröffentlichung zum Prüfungssystem 10-kV-Feststoffisolierten-Sammelschienen“) und den „Technischen Beschreibungen“ der Vergabestelle. Bewerberfragen können im elektronischen Angebotsassistenten (s. u.) über das Fragen- und Antwortenforum (Bieterkommunikation) an die Vergabestelle gerichtet werden.
Das Prüfungssystem hat keine Befristung. Bewerbungen mit einem Teilnahmeantrag sind jederzeit möglich. Der Teilnahmeantrag muss enthalten:
— ein eingescanntes formales Anschreiben,
— die Beantwortung der Fragen zur Eignung des Bewerbers anhand der zur Verfügung gestellten Checklisten (Kommerzielle – und Technik-Checkliste) einschließlich der ausgefüllten Bestätigungstabelle zur Prüfung auf Einhaltung der Auftraggeber-Spezifikation,
— die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung.
Der genaue Prüfungs- und Zulassungsprozess ist unter https://www.deutsche-evergabe.de/ PQ-Verfahren für feststoffisolierte 10-kV-Sammelschinen in 110/10-kV-Umspannwerken\„Langtexte der EU-Veröffentlichung zum Prüfungssystem 10-kV-Feststoffisolierten-Sammelschienen“\ 2.2 III.1.9) Qualifizierung für das System beschrieben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die ausführliche Beschreibung zur Qualifizierung für dieses Prüfungssystem ist in einem separaten PDF-Dokument „Anlage III.1.9) unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die mit den Checklisten übergebenen Fragen zu beantworten und sofern gefordert, mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen. Dazu sind vom Bewerber
a) eine kommerzielle Checkliste (KC) mit 15 Fragen;
b) eine „Technik-Checkliste“ (TC) mit 40 Fragen;
c) eine Referenzliste;
d) eine Bestätigungstabelle zur Abfrage auf Einhaltung der Auftraggeber-Spezifikation (TB3550, V02);
e) ein Fragebogen (FFM_AGU A) zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
in deutscher Sprache zu beantworten und mit den dazugehörigen Anlagen (im Abschnitt „Eigene Anlagen“) hochzuladen. Die Vorgabe zur Bezeichnung der jeweiligen Anlagen ist in den Fragebögen aufgeführt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die ausführliche Beschreibung zur Qualifizierung für dieses Prüfungssystem ist in einem separaten PDF-Dokument „Anlage III.1.9)“ unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Die Vergabestelle prüft im ersten Schritt anhand der Teilnehmer-Antworten und der dazugehörigen Nachweise die grundsätzliche berufliche, wirtschaftlich, finanzielle und technische Einigung des Bewerbers. Sofern die grundsätzliche Einigung nachgewiesen werden konnte, behält sich die Vergabestelle vor, ein Werksaudit zur Prüfung der zuvor getätigten Angaben in der Fertigungsstätte des Auftragnehmers durchzuführen oder ggfs. durch einen Dritten durchführen zu lassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die ausführlichen zusätzlichen Angaben sind in einem separaten Dokument „Anlage VI.3)“ unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: post@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/02/2021