Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die ausführliche Beschreibung zur Qualifizierung für dieses Prüfungssystem ist in einem separaten PDF-Dokument „Anlage III.1.9) unter
https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die mit den Checklisten übergebenen Fragen zu beantworten und sofern gefordert, mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen. Dazu sind vom Bewerber
a) eine kommerzielle Checkliste (KC) mit 15 Fragen;
b) eine „Technik-Checkliste“ (TC) mit 40 Fragen;
c) eine Referenzliste;
d) eine Bestätigungstabelle zur Abfrage auf Einhaltung der Auftraggeber-Spezifikation (TB3550, V02);
e) ein Fragebogen (FFM_AGU A) zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
in deutscher Sprache zu beantworten und mit den dazugehörigen Anlagen (im Abschnitt „Eigene Anlagen“) hochzuladen. Die Vorgabe zur Bezeichnung der jeweiligen Anlagen ist in den Fragebögen aufgeführt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die ausführliche Beschreibung zur Qualifizierung für dieses Prüfungssystem ist in einem separaten PDF-Dokument „Anlage III.1.9)“ unter
https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Die Vergabestelle prüft im ersten Schritt anhand der Teilnehmer-Antworten und der dazugehörigen Nachweise die grundsätzliche berufliche, wirtschaftlich, finanzielle und technische Einigung des Bewerbers. Sofern die grundsätzliche Einigung nachgewiesen werden konnte, behält sich die Vergabestelle vor, ein Werksaudit zur Prüfung der zuvor getätigten Angaben in der Fertigungsstätte des Auftragnehmers durchzuführen oder ggfs. durch einen Dritten durchführen zu lassen.