VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum WettbewerbErläuterung:
Das Leitstellensystem des Auftraggebers dient dem Betrieb und der Überwachung seiner KRITIS-Netzinfrastruktur in seinem Versorgungsgebiet. Das vorhandene IT-System des Auftragnehmers ist in die IT-Umgebung dieser Netzsteuerung und -überwachung integriert und funktionsfähig. Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen seiner Beschaffungsautonomie, dieses bewährte IT-System aufgrund des hohen Standards und Vertrauens in seine Leistungsfähigkeit sowie aus Kostengründen weiterhin zu nutzen. Es soll Verbesserungen der IT-Sicherheit erhalten, die nach den ISMS-Anforderungen zwingend geboten sind, da im Rahmen eines Audits Beanstandungen aufgetreten sind. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht die Anschaffung eines neueren Systems im Rahmen der allgemeinen Überarbeitung der IT-Infrastruktur. Der Auftragnehmer hat die ausschließlichen Rechte an der eingesetzten Software inne. Ein Upgrade des laufenden Systems kann daher nur durch ihn erfolgen. Der Auftraggeber hat für seine KRITIS-Infrastruktur die gesetzliche Pflicht (vgl. nur § 11 Abs. 1a EnWG) und das berechtigte Interesse, jedes Risiko von Funktions- und Kompatibilitätsproblemen seiner Netzsteuerung und -überwachung auszuschließen. Versorgungsstörungen aufgrund von Problemen mit dem Leitstellensystem sind unbedingt zu vermeiden, da sie die Bevölkerung im Versorgungsgebiet erheblich beeinträchtigen würden. Diese Begründung wird von der Rechtsprechung als Rechtfertigung für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb anerkannt.