88940-2026 - Planung
Deutschland – Medizinische Hilfsmittel – Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 - Versorgung mit Systemen zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM)
OJ S 26/2026 06/02/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Bremen/Bremerhaven
E-Mailhilfsmittelvertraege@hb.aok.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 - Versorgung mit Systemen zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM)
BeschreibungAufruf zum Wettbewerb nach § 127 Abs. 1 SGB V Die AOK Bremen/Bremerhaven beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 zu schließen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Email-Adresse anfordern: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de. Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich ebenfalls an: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de. Angebote sind der AOK Bremen/Bremerhaven bis zum 09.03.2026 an die vorgenannte E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs "Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 - Versorgung mit Systemen zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM)" zu richten. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs "Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 - Versorgung mit Systemen zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM)". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33196000 Medizinische Hilfsmittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBremen/Bremerhaven
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie AOK Bremen/Bremerhaven beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 - Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit Systemen zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM) - zu schließen. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei diesem Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 127 Abs. 1 SGB V
3. Teil
3.1.
TeilPAR-0001
TitelVerhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 - Versorgung mit Systemen zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM)
BeschreibungAufruf zum Wettbewerb nach § 127 Abs. 1 SGB V: Absicht zum Abschluss eines Vertrages gem. § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 - Versorgung mit Systemen zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM) Die AOK Bremen/Bremerhaven beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 zu schließen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Email-Adresse anfordern: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de. Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich ebenfalls an o.g. E-Mail-Adresse. Angebote sind der AOK Bremen/Bremerhaven bis zum 09.03.2026 an die vorgenannte E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs "Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 - Versorgung mit Systemen zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM)" zu richten. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs "Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 30 - Versorgung mit Systemen zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM)". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag. Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die Beschreibung im Vertragsentwurf verwiesen. Durch den beabsichtigten Vertrag ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. begründet sich keine bestimmte Abgabemenge. Ein Vertragsentwurf kann kostenlos unter folgender E-Mail Anschrift angefordert werden: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Bei der Angebotsabgabe ist, ausgenommen bei Verbänden, der Nachweis einer erfolgreichen Präqualifizierung des Versorgungsbereiches durch ein Zertifikat einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu erbringen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V sind unter https://www.gkv- spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp abrufbar. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderung nach § 126 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 SGB V ist durch die Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Abs. 1a und Abs. 2 SGB V zu führen.
Interne KennungPAR-0001
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33196000 Medizinische Hilfsmittel
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBremen/Bremerhaven
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:startup# Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die Beschreibung im Vertragsentwurf verwiesen. Durch den beabsichtigten Vertrag ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. begründet sich keine bestimmte Abgabemenge. Ein Vertragsentwurf kann kostenlos unter folgender E-Mail Anschrift angefordert werden: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Bei der Angebotsabgabe ist, ausgenommen bei Verbänden, der Nachweis einer erfolgreichen Präqualifizierung des Versorgungsbereiches durch ein Zertifikat einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu erbringen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V sind unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp abrufbar. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderung nach § 126 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 SGB V ist durch die Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Abs. 1a und Abs. 2 SGB V zu führen.
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenwww.aok.de/gp/vertraege/hilfsmittelversorgung
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleAOK Bremen/Bremerhaven
ÜberprüfungsstelleAOK Bremen/Bremerhaven
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstelltAOK Bremen/Bremerhaven
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Bremen/Bremerhaven
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAOK Bremen/Bremerhaven
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltAOK Bremen/Bremerhaven
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Bremen/Bremerhaven
Organisation, die Angebote bearbeitetAOK Bremen/Bremerhaven
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Bremen/Bremerhaven
Registrierungsnummert:042117610
AbteilungHilfsmittelbereich - Verträge
PostanschriftBürgermeister-Smidt-Straße 95
StadtBremen
Postleitzahl28195
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
E-Mailhilfsmittelvertraege@hb.aok.de
Telefon+49 42117610
Internetadressehttps://www.aok.de/bremen
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung471cac41-404c-4382-a424-47052d21dfbc  -  01
FormulartypPlanung
Art der BekanntmachungVorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/02/2026 17:50:35 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung88940-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe26/2026
Datum der Veröffentlichung06/02/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens09/02/2026