90123-2022 - ErgebnisDeutschland-Potsdam: Dienstleistungen des Sozialwesens
OJ S 35/2022 18/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erfüllung der Pflichtaufgabe der LHP zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten am Standort Groß Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-157-21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an dem Standort Groß Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam. Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) in der Fassung vom 15. März 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2019, sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 923 500,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen, 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen, 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste, 98341000 Unterbringung, 98341100 Verwaltung von Unterkünften
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: 14476 Potsdam Standort Groß Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.03.2022 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 145 Flüchtlingen (bspw. Familien, Alleinreisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i.V.m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen,
b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft,
c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,
d) Führen einer Belegungsliste,
e) Führen einer Anwesenheitsliste,
f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung
g) Für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden,
h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen,
i) Die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
j) Der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft verhindern,
k) Führen einer Besucherliste,
l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
m) Schädlingsbekämpfung,
n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen,
p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung,
q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für Analphabeten
r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken.
t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld,
u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Hilfe,
v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur selbstständigen Führung des eigenen Haushalts,
w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung,
x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans,
y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu Fachberatungsstellen wie z.B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum Jobcenter,
z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre Anliegen zu stärken.
aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter Auszugsperspektive,
bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen.
cc) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) -(VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen
dd) vor Inbetriebnahme ist beim Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration noch einzureichen: Vertrag mit Wachschutzfirma, erweitertes Führungszeugnis, Datenblatt des Betreibers zu seinen personenbezogenen Daten, Hausordnung, Brandschutzordnung, Hygieneplan, Pandemieplan und Einsatzplan.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leitungsqualität / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr (maximal bis 29.02.2024). Die Option ist jeweils spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 191-496280
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: OV-L-391-157-21
Bezeichnung des Auftrags:
Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten am Standort Groß Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Living Quarter GmbH
Postanschrift: Warmensteinacher Straße 59
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
E-Mail: Expansion@livingquarter.de
Telefon: +49 3023923781
Internet-Adresse: http://www.livingquarter.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 3 923 500,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses",in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR3SC
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/02/2022