90215-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
OJ S 28/2025 10/02/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
E-Mailingo.fuehrer@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKomplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
BeschreibungABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Abst. Gaschwitz – Werdau, Abschnitt Gößnitz(e) – Crimmitschau(a), Neubau Eisenbahnknoten Gößnitz inkl. ESTW – Bauabschnitt 2, Bahnhof Gößnitz, AU 503 Hauptbauleistungen (Oberbau/Tiefbau/Oberleitung/Tk/50-Hz ...).
Kennung des Verfahrens18a11eec-1762-41e3-adc0-895702e73c7d
Interne Kennung21FEI50810
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken, 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen, 45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45314300 Kabelinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtGößnitz
Postleitzahl04639
Land, Gliederung (NUTS)Altenburger Land (DEG0M)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelKomplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
BeschreibungABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Abst. Gaschwitz – Werdau, Abschnitt Gößnitz(e) – Crimmitschau(a), Neubau Eisenbahnknoten Gößnitz inkl. ESTW – Bauabschnitt 2, Bahnhof Gößnitz, AU 503 Hauptbauleistungen (Oberbau/Tiefbau/Oberleitung/Tk/50-Hz ...).
Interne Kennung43274a13-a513-4919-a6b0-975cea2a583c
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken, 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen, 45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45314300 Kabelinfrastruktur
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns17/01/2022
Enddatum der Laufzeit30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBIEGE Umbau Knoten Gößnitz c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2021741456
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - BIEGE Umbau Knoten Gößnitz c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners06/10/2021
Datum des Vertragsabschlusses22/10/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung548519-2021
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung490: Aus Gründen der Bauphasenneuordnung muss die Versorgungssicherheit der OLA abgesichert werden. Die Versorgung SL ist zu gewährleisten, dafür ist eine Querung einzurichten. Dies kann in der Baugrube der ZAL-Querung integriert werden. Es sind somit 4 Leerrohre DN 110 einzulegen. 494: Die durch die PL gebundenen LST-Vorleistungen konnten nur zum Teil ordnungsgemäß umgesetzt werden, sodass Ergänzungsleistungen durch die ARGE als im Baufeld befindliche Gewerke erforderlich sind, um die Inbetriebnahmevoraussetzungen der Bauphase 6.0 zu gewährleisten. Auch sind nach Begehung mit Fachabteilung LST kleinteilige Leistungen in anderen Bauvorhabenabschnitten erforderlich. Diese Leistungen können im Rahmen eng gesetzter Terminschienen und Baufeldfreigaben nur durch die ARGE für die Bauhauptleistungen erfolgen. 455: Es sind die vor Ort angetroffenen Baugrundkennwerte mit den angesetzten Kennwerten der Typstatik der Gleisfeldbeleuchtungsmasten und deren Gründungen abzugleichen und zu bestätigen, dass der Baugrund den Annahmen der Typstatik entspricht. 498: Die max. Schweißtemperatur von 26°C Oberflächentemperatur der Schiene ist wetter- und jahreszeitbedingt in der Nacht nur sehr spät erreicht, dadurch werden laut BAP geplante Zeiträume für die Arbeiten gefährdet. Gemeinsam mit dem AG wurde diese Problematik im IBN-Rapport besprochen und mitgeteilt, dass Gegenmaßnahmen erforderlich werden. Der AN hat die angebrachten Laschen so lange vorzuhalten, bis die Schweißarbeiten abgeschlossen werden können. 374: Der Abbruch und Rückbau des Wohngebäudes Bahnstraße 2 ist vertraglich geregelt. Im Zuge der vertraglichen Abbruchleistung ist eine vorgelagerte Entrümpelung und kontrollierte Trennung von Abfallstoffen aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Sperrpause und der Einsturzgefährdung des Gebäudes nicht möglich. Diese Leistung zur Trennung der anfallenden Stoffe muss daher im Nachgang am Haufwerk erfolgen. Hierfür entstehen dem AN Mehraufwendungen gegenüber der ursprünglich vertraglich vereinbarten Rückbauleistung. Der damit verbundene Mehraufwand für den AN geht über dessen vertraglich vereinbarten Leistungssoll hinaus. Die Mehraufwendungen des AN zur Separierung des Abbruchgutes am Haufwerk stellen zusätzliche Leistungen gem. VOB/B § 2 Abs. 6 dar. 489: Aus der Übergabe der aktuellen Weichentabelle für die Weiche 98W14 ergeben sich geänderte Umstände. Aus dieser heraus ist die Weiche in Rechtslage stillzulegen. Diese Information kam geändert zum Bauvertrag in Abh. der fortlaufenden Planung des PT1. 530: Zur Baufreiheit gehört es, die auf der jetzigen Stützwand in Betrieb befindliche Kabel vor Beschädigung durch die Baumaßnahmen zu schützen. Dafür sind ergänzende Maßnahmen in Form einer Schwerlast-befahrbaren Kabelanlage als Provisorium erforderlich. Durch Veränderung der Bautechnologie in 2024 wurden Kabel nicht verändert und befinden sich in Zukunft im Baufeld werden. 461: Für die Gründungsarbeiten der Oberleitungsmaste N 158 und N160 bahnrechts sind die Bestandsmedien und bauzeitliche Kabeltrassen umzuverlegen, da sich dies im Bereich des Ortbetonfundamentes befinden. Im Grabenbereich befindet sich eine Abwasserleitung, welche in Richtung km 54,242 entwässert. Daran sind 4 Haushalte der Alexander-Puschkin-Straße angeschlossen. Die Abwasserleitung muss daher aufrechterhalten werden und wird im entsprechenden Bereich umverlegt. Diese Leistungen sind aufgrund der Bauphasenverschiebung bzw. Änderung der Bph 6.0 erforderlich. 533: Südlich des KS980300 ist ein Mehrlängenbausatz zu bauen. In diesem ist die Mehrlänge der Kabel, die Außen um den Kabelschrank herumgeführt worden sind, unterzubrngen. Die Umsetzung hat so zu erfolgen, dass keine Kabel geschnitten werden müssen. Somit können sperrpausenunabhängig die weiteren Arbeiten ausgeführt werden. 532: Im Zuge vertiefender Planungen steht zu befürchten, dass an einigen Gründungsstandorten von LSW-Pfosten Bestandsmedien betroffen sind und möglicherweise bei Umsetzung der Entwurfsvorgaben zerstört werden könnten. Zur Abschätzung der Umsetzbarkeit sind im weiteren Fortschreiten der Planung ergänzende Suchschürfe durchzuführen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenMKA 490 - Zus_Leerrohrtrasse Speiseleitung für Versorgungskonzept-mip MKA 494 - Vorleistung für LST in BP 6.0 MKA 455 - Gründungsberechnung Gleisfeldbeleuchtung MKA 498 GÖ5003_1 Zusätzliche Vorhaltung von Laschen BA2 MKA 374 - Mehraufwand Separierung Abbruch Bahnstraße 2 MKA 489 - Dauerverschluss Weiche 98W14-AXIANS-LÄ028-mip MKA 530 - Überfahrbare Kabelschwerlasttrasse in A.-Puschkin-Str. für TK-Anl. br MKA 461 - Medienfreiheit Gründungsarbeiten OLA Mast N158 und 160-mip MKA 533 - Planung Mehrlängenbausatz Weichentrapez W1-W4 MKA 532 - Erkundung Medien im öffentlichen Raum für Errichtung LSW02
AbschnittskennungCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummerf45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
PostanschriftAdam-Riese-Straße 11-13
StadtFrankfurt Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
KontaktpersonFE.EI-SO-B
E-Mailingo.fuehrer@deutschebahn.com
Telefon+49 35146125396
Fax+49 69260913613
Internetadressehttps://www.deutschebahn.com/bieterportal
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBIEGE Umbau Knoten Gößnitz c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH
Registrierungsnummer40bca3b6-bd1b-4fa8-b5ce-fbf7acb00544
PostanschriftAm Steinig 3
StadtSchwabhausen
Postleitzahl99869
Land, Gliederung (NUTS)Gotha (DEG0C)
LandDeutschland
E-Mailbieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon+49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfb81f425-b930-44a4-9acf-d8a4b974c892  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/02/2025 12:07:24 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung90215-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe28/2025
Datum der Veröffentlichung10/02/2025