90247-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Lengerich - Gebäudereinigung
OJ S 27/2026 09/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Lengerich
E-Mailb.buenemann@lengerich.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLengerich - Gebäudereinigung
BeschreibungUnterhaltsreinigung und Grundreinigung in einer Schule mit ca. 7.200 m² Reinigungsfläche.
Kennung des Verfahrens64d9978e-d79c-4213-9711-0239d93383f1
Interne Kennung5426 049/SR
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLengerich
Postleitzahl49525
Land, Gliederung (NUTS)Steinfurt (DEA37)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 09. + 10. + 11. + 12..03.2026 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 04.03.2026 für zwei Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Der Auftraggeber versucht den Wunschtermin einzurichten. Die Besichtigung ist nicht verpflichtend und eine Teilnahme am Verfahren ist auch ohne Besichtigungteilnahme möglich.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenFragen/Einwändungen müssen bis 13.03.2026 beim Vergabeportal eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de unter der zuvorgenannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und - dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf Ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum oben genannten Termin bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Nachreichungen oder Aufklärungen und sonstige Nachrichten (außer Anmeldung zur Besichtigung) nach Submission, sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion zu senden. Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. - Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 3 VgV für den Fall, dass der zunächst beauftragte Auftragnehmer innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsbeginn ausfällt oder das Vertragsverhältnis endet (z. B. durch Kündigung oder sonstige Beendigungsgründe) vor, den im Vergabeverfahren zweitplatzierten Bieter auf Grundlage seines Angebotes mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Näheres siehe Vergabeunterlagen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenEinzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEinzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1
BeschreibungUnterhalts- und Grundreinigung in einem Objekt mit ca. 7.200 m² Reinigungsfläche
Interne KennungLOT-0001 54 26 049/SR
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerung zweimalig um jeweils 12 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLengerich
Postleitzahl49525
Land, Gliederung (NUTS)Steinfurt (DEA37)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns20/07/2026
Enddatum der Laufzeit30/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenNutzung des digitalen Qualitätsmesssystems Ko- CLEAN digital der Kommunal Agentur NRW, vor Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag unterzeichnet über die Vergabeplattform einzureichen. - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen und die Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG und beachtung des MiLoG -zu berücksichtigen. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen Näheres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums-aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576.Soweit erforderlich - Angaben zur Beteiligten einer Bietergemeinschaft mit 531 EU - Eignungsleiheangaben bei Nutzung erforderlicher Mittel von dritten Unternehmen mit Formular 533 EU und Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung zu Unterauftragnehmerangaben, Formular 532 EU

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsBenennung und Nachweis für die Bereichsleitung über: Name und Qualifikationsnachweis, - Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereinigermeister*In oder Fachwirt Reinigungs-und Hygienemanagement oder andere vergleichbare Qualifikation Näheres siehe Vergabeunterlagen

KriteriumTechniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des AuswahlkriteriumsBenennung der Objektleitung: Name, Wohnort und Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Beruflichen Aus- /Weiterbildung zum/zur Gepr. Objektleiter/in (FA /BIV) - Zert. Objektleiter/in (BIV), oder vergleichbar. sowie der Nachweis der Berufserfahrung über: die Reinigungskontrolle, Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und Geräten, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Der eingesetzte Objektleiter muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Im Rahmen der Tätigkeit wurde die tägliche Unterhaltsreinigung zu jeder Zeit betreut. Die Berufserfahrung hierzu beträgt mindestens ein Jahre bis zum Angebotsabgabeschluss

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung zu Personalqualifikation a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr. Nutzung des digitalen Qualitätsmesssystems Ko-CLEAN digital der Kommunal Agentur NRW, vor Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag unterzeichnet über die Vergabeplattform einzureichen. - Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen Näheres siehe Vergabeunterlagen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung zu Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz zu jeder geforderten Objektart über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: - Auftraggeber - Bodenreinigungsfläche des Objektes - Gereinigte Objektarten - Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - Rechnungswert in Euro und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine Emailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per Email, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. - Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFlächenleistung Unterhaltsreinigung
BeschreibungFür die Unterhaltsreinigung wird die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart geteilt. Die sich hieraus ergebenden m²/h Werte werden je Gebäudeart für die Wertung herangezogen. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl33
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFlächenleistung Grundreinigung
BeschreibungEs wird die Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses dividiert. Die durchschnittliche m²/h werden für die Wertung herangezogen. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungs(Qualitäts)kontrollen
BeschreibungEs werden die vom Bieter angebotenen Reinigungskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt gewertet. Es wird nur die gem. den Vergabeunterlagen angegebene maximale Anzahl an Kontrollen (siehe Preisblatt) je Objekt hierbei berücksichtigt. Es ist jedoch mindestens 1 Kontrolle je Objekt anzubieten. Der Bieter kann mehr Kontrollen anbieten, diese werden Vertragsbestandteil. Die maximale Anzahl ist im Preisblatt der Datei aufgeführt. Die Kontrollen gehen mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Wertung. Hierzu werden sie mit dem Gewichtungsfaktor (siehe Preisblatt) multipliziert. Die Gewichtung ist abhängig vom Objekt und kann dem Preisblatt entnommen werden. Die sich daraus ergebende Wertungspunktzahl geht in die Wertung für das Wertungskriterium „Reinigungskontrollen“ als Punktezahl ein. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen für die Kontrollen werden anschließend für die jeweilige Gebäudeart nach ihrem Anteil an der Gesamtanzahl der zu reinigenden Räume der Kontrollen bei der Ermittlung der (gewichteten) Gesamtpunkte für die Reinigungskontrollen berücksichtigt (siehe Preisblatt). Die Wertung der so ermittelten gewichteten Gesamtpunktzahl für die Kontrollen wird anschließend nach folgender Formel durchgeführt: 10/ (Pmax / P) Hierbei gilt Pmax: höchste maximale gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen P: bewertete gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReaktionszeit
BeschreibungEs wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der Niederlassungsleitung oder, wenn keine Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der Geschäftsführung für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim Auftraggeber gewertet. Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/03/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E77414765
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E77414765
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss82 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Nachforderbar ist: - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle -Personalqualifikation a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr - Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen unbefristet angestellten Bereichsleitung (abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger*In oder gleichwertige Ausbildung von Bietern aus anderen EU-Staaten) oder andere in diesem Verfahren zugelassene Weiterblidung - Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen angestellten Objektleitung Nachweis der Berufserfahrung gemäß den Bewerbungsbedingungen, - Eigenerklärung zu Referenzen: Angaben zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. - Kalkulationsdatei - Stundenverrechnungssatzdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 -Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKommunal Agentur NRW GmbH
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00007244
PostanschriftCecilienallee 59
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40474
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
E-MailReichmann@kommunalagentur.nrw
Telefon+4921143077274
Internetadressehttp://www.kommunalagentur.nrw
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungStadt Lengerich
Registrierungsnummer05566004004-31001-33
AbteilungFachabteilung 65/Zentrale Gebäudewirtschaft
StadtLengerich
Postleitzahl49525
Land, Gliederung (NUTS)Steinfurt (DEA37)
LandDeutschland
E-Mailb.buenemann@lengerich.de
Telefon0049548133517
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBezirksregierung Münster
Registrierungsnummer05515-03004-07
AbteilungVergabekammer Westfalen
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon02514112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb333a470-04be-44b7-a521-feefbff5e4d2  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/02/2026 09:06:46 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung90247-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe27/2026
Datum der Veröffentlichung09/02/2026