90392-2022 - ErgebnisDeutschland-Dresden: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
OJ S 35/2022 18/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Postanschrift: Trachenberger Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: Felix.Kiessling@dvbag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Verkehrsunternehmen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung MOBIcar - Konzessionsvergabe Carsharing in Dresden
Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2022_02_001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Konzession für das stationäre Carsharing-Angebot im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Das stationäre Carsharing-Angebot soll die Abdeckung von Mobilitätsbedürfnissen, die der ÖPNV nicht erfüllen kann, abdecken. Durch die Integration des Carsharing in den ÖPNV soll die Attraktivität und Nutzung des ÖPNV einerseits gesteigert werden und die Abhängigkeit von einem eigenen Pkw andererseits geschwächt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
63000000 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Dresdner Verkehrsbetriebe AG Trachenberger Str. 40 01129 Dresden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Konzession für das stationäre Carsharing-Angebot im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Im Rahmen des Verfahrens werden, insbesondere in der Leistungsbeschreibung, die Anforderungen für einen stationären Carsharing-Betrieb an den MOBIpunkten in Dresden definiert. Über den reinen Betrieb der Stellplätze hinausgehend sind die Integration in die Mobilitätsplattform der DVB, eine abgestimmte Fahrzeuggestaltung, Tarife und Marketing Inhalt der Leistungsbeschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Produkt- & Konzeptbewertung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 006-011851
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CRJKM
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vergabenachprüfung und Rügepflicht gem. § 160 GWB:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/02/2022