90592-2021 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
OJ S 36/2021 22/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hanseatische Krankenkasse
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkaufsverbund der Krankenkassen
E-Mail: patrick.sauerzapfe@evdk.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evdk.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenkasse
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abrechnung Sonstige Leistungserbringer
Referenznummer der Bekanntmachung: 1075
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Einkaufsverbund der Krankenkassen hat in einem offenen europaweiten Vergabeverfahren für die HEK — Hanseatische Krankenkasse die Annahme und Prüfung von Rechnungen sonstiger Leistungsarten (§§ 301a, 302 SGB V und §§ 105, 106 SGB XI) und Direktabrechner (§ 295 Abs. 1b SGB V in Verbindung mit §§ 73c, 117-119, 120 Abs. 1a und 140a SGB V), die digitale Archivierung und Datenbereitstellung aller eingehenden Unterlagen sowie die Bereitstellung eines webbasierten Softwaretools, in dem die Daten in aufbereiteter und prüfbarer Form zur weiteren Bearbeitung vorliegen, ausgeschrieben.
Nach Ausscheiden des Einkaufsverbunds aus dem Verfahren hat die spectrumK GmbH als neuer Dienstleister den Abschluss des Vergabeverfahrens übernommen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 904 400,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Einkaufsverbund der Krankenkassen hat in einem offenen europaweiten Vergabeverfahren für die HEK — Hanseatische Krankenkasse die Annahme und Prüfung von Rechnungen sonstiger Leistungsarten und Direktabrechner, die digitale Archivierung und Datenbereitstellung aller eingehenden Unterlagen sowie die Bereitstellung eines webbasierten Softwaretools, in dem die Daten in aufbereiteter und prüfbarer Form zur weiteren Bearbeitung vorliegen, ausgeschrieben.
Nach Ausscheiden des Einkaufsverbunds aus dem Verfahren hat die spectrumK GmbH als neuer Dienstleister den Abschluss des Vergabeverfahrens übernommen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Bewertung / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 202-489908
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1075
Bezeichnung des Auftrags:
Abrechnung Sonstige Leistungserbringer
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DAVASO GmbH
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 904 400,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/02/2021