Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen
- für Freianlagenplanung (§ 39 HOAI),
- für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) sowie
- für die Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
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Für alle Planungsbereiche - ausgenommen Ozonierung - gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
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Für den Planungsbereich Ozonierung gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.