Hauptort der Ausführung:
München; Flächen und Betriebe im Freistaat Bayern.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Abteilung P "Förderung und Zahlstelle" im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gewährt als zugelassene EU-Zahlstelle jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (2015: ca. 1 100 000 000 EUR) sowie aus dem ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (2015: 184 000 000 EUR) an ca. 110 000 Landwirte, Unternehmen und sonstige Beteiligte. Der Fördervollzug erfolgt über 57 nachgeordnete Dienststellen sowie weitere Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014), die unter Beachtung bestimmter Grundsätze und Verfahren (Art. 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014) sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben der EU-Kommission (insbesondere Leitlinien) die Zahlstelle während und nach Abschluss des EU-Haushaltsjahrs (16. Oktober - 15. Oktober des Folgejahres) prüft. Sie gibt eine Stellungnahme ab zur Vollständigkeit, Genauigkeit und sachlichen Richtigkeit der Rechnungslegung der Zahlstelle und zur ordnungsgemäßen Funktionsweise ihrer internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie zur Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben, für die bei der EU-Kommission eine Rückerstattung beantragt wurde. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 15. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres einen Bericht (je einen für die Bereiche EGFL und ELER). Dabei hat sie die einschlägigen EU-rechtlichen Vorgaben zu beachten. In ihrem Bericht nimmt sie auch zur Einhaltung der Zulassungskriterien durch die EU-Zahlstelle Stellung. Ferner prüft die Bescheinigende Stelle die der Zahlstelle obliegende Beseitigung von Mängeln, die die Bescheinigende Stelle oder sonstige Institutionen bei ihren Prüftätigkeiten festgestellt haben (sog. "Follow-up").
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 16/10/2016Ende: 28/02/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 149-270198
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 7023.1-1/209
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 14/10/2016
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 6 040 000,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Rügen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber erhoben werden sollten. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer gestellt wird.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 14/02/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hauptort der Ausführung:
München; Flächen und Betriebe im Freistaat Bayern.
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Abteilung P "Förderung und Zahlstelle" im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gewährt als zugelassene EU-Zahlstelle jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (2015: ca. 1 100 000 000 EUR) sowie aus dem ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (2015: 184 000 000 EUR) an ca. 110 000 Landwirte, Unternehmen und sonstige Beteiligte. Der Fördervollzug erfolgt über 57 nachgeordnete Dienststellen sowie weitere Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014), die unter Beachtung bestimmter Grundsätze und Verfahren (Art. 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014) sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben der EU-Kommission (insbesondere Leitlinien) die Zahlstelle während und nach Abschluss des EU-Haushaltsjahrs (16. Oktober - 15. Oktober des Folgejahres) prüft. Sie gibt eine Stellungnahme ab zur Vollständigkeit, Genauigkeit und sachlichen Richtigkeit der Rechnungslegung der Zahlstelle und zur ordnungsgemäßen Funktionsweise ihrer internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie zur Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben, für die bei der EU-Kommission eine Rückerstattung beantragt wurde. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 15. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres einen Bericht (je einen für die Bereiche EGFL und ELER). Dabei hat sie die einschlägigen EU-rechtlichen Vorgaben zu beachten. In ihrem Bericht nimmt sie auch zur Einhaltung der Zulassungskriterien durch die EU-Zahlstelle Stellung. Ferner prüft die Bescheinigende Stelle die der Zahlstelle obliegende Beseitigung von Mängeln, die die Bescheinigende Stelle oder sonstige Institutionen bei ihren Prüftätigkeiten festgestellt haben (sog. "Follow-up").
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 16/10/2016Ende: 28/02/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 10 900 000,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
frühere Vertragsänderungen:
- laut Vertrag
- Die vertraglich festgelegte Option auf Verlängerung um ein Jahr wurde gezogen (01.03.2021-28.02.2022)
aktuelle Änderung:
- Verlängerung des Vertrags über die Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle um ein Jahr bis 28.02.2023
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Durch die eingetretenen Verzögerungen bei der Ausrichtung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der damit verbundenen Verzögerung für den Beginn der neuen EU-Förderperiode, die der Auftraggeber nicht vorhersehen konnte, ist es erforderlich geworden, den Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle um ein Jahr zu verlängern.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)