90993-2023 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 31/2023 13/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Technik GmbH
Postanschrift: Hammerbrookstraße 38
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
E-Mail: zam@bitmarck.de
Telefon: +49 2011766-2000
Fax: +49 2011766-2970
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: 100%ige Tochtergesellschaft der BITMARCK Holding GmbH (Arbeitsgemeinschaft nach SGB als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter Krankenkassen und deren Verbände sind)
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Erbringung von IT-Dienstleistungen (u. a. Softwareentwicklung und Rechenzentrumsbetrieb) im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erweiterung der Software atacama | PV mit der Zusatzfunktion atacama | 45b digital inkl. Zahlschnittstelle
Referenznummer der Bekanntmachung: BM2021143Atacama
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffungsgegenstand ist die Erweiterung der bestehenden atacama-Lösung um die Zusatzfunktion atacama | 45b digital des Moduls atacama | PV aus der atacama | GKV Suite für einen Großkunden des Auftraggebers.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber bezieht auf der Grundlage eines Lizenz- und Softwarepflegevertrages vom 10.02.2021 das Modul atacama | PV aus der atacama | GKV Suite des Softwareunternehmens atacama KV Software GmbH & Co. KG zur Weiterlizenzierung an seinen Kunden. Die im Einsatz befindliche atacama | GKV Suite ermöglicht die Verwendung unterschiedlicher Softwaremodule für den Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. atacama | PV schließt die Lücken im Bereich der Übersichtlichkeit zum Pflegebedürftigen und Leistungsübersicht sowie der Bearbeitung von Ergebnislisten und Kostenerstattungsrechnung des heutigen BITMARCK_21c|ng im Bereich Pflegeversicherung. Der Einstieg für die weitere Leistungsentscheidung und -bearbeitung wird mit Unterstützung der Software erleichtert und damit schneller. Zudem bietet Atacama eine Zahlschnittstelle zum BITMARCK_21c|ng ab.
In diesem Kontext benötigt die BITMARCK nun für den Einsatz bei einem Großkunden die zusätzliche Nutzung der Funktionserweiterung atacama | 45b digital des bereits im Einsatz befindlichen Moduls atacama | PV innerhalb des Programmpakets atacama | GKV Suite. Die Funktionserweiterung bezieht sich auf den Dokumententyp "45b-Rechnungen" (d. h. Rechnungen betreffend Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI). Dazu wird der vorbezeichnete Hauptvertrag entsprechend erweitert. Korrespondierend zur hauptvertraglichen Laufzeitregelung soll die Funktionserweiterung atacama | 45b digital zeitlich unbegrenzt laufen, wobei jede Partei das Recht hat, den (um die Zusatzfunktion erweiterten) Hauptvertrag ganzheitlich mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen, frühestens jedoch zum 31.12.2023.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt, die vorbeschr. Leistungen im Wege eines Verhandlungsverf. o. Teilnahmewettbewerb beim Auftragnehmer (AN) zu beschaffen. Diese Leistungen können ausschl. durch den bezuschlagten AN erbracht werden, weil aus techn. Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist(§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Der AG durfte im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes die Leistung produkt- und herstellerspezifisch festlegen. Für eine produkt- und herstellerbezogene Beschreibung der Leistung ist hier in erster Linie maßgeblich, dass hierdurch verhindert wird, dass Kompatibilitätsprobl. bei der Einbettung des Beschaffungsgegenstands in die sonst. Systemumgebung des AG entstehen und dadurch der störungsfreie Betrieb für den Kunden des AG gefährdet wird, dass beieinem Anbieter-/Produktwechsel bereits getätigte Infrastrukturmaßnahmen des AG in erhebl. Umfang entwertet werden und der AG sich einem erhöhten Umstellungs- und Migrationsaufwand ausgesetzt sieht. Die Interoperabilität zw. der zu beschaffenden Zusatzfunktion mit den bereits s. Jahren beim AG im Einsatz befindlichen Atacama-Prod. und -modulen und daraus resultierende Abhängigk. spielen eine tragende Rolle. Es ist mitzuberücksichtigen, dass der AG 2021 im Rahmen der Beschaffung des Modules atacama|PV, das nun um die Zusatzfunktion atacama|45b erweitert werden soll, sein Leistungsbestimmungsrecht im Hinblick auf die Softwareprodukte des AN vergabekonform ausgeübt hat, da nur die Produkte des AN passgenau seinen Anforderungen entsprachen. Aufgrund der besonderen Komplexität & den speziellen fachl. und techn. Anforderungen an die einzusetzende Software für das Fallmanagement in der Pflegeversicherung des Kunden war aufgrund techn. Besonderheiten nur ein einziges Unternehmen, nämlich der AN, zur Auftragsausführung in der Lage. Der hieraus hervorgegangene Lizenz- und Softwarepflegevertrag vom 10.02.2021 mit dem AN, der auf unbest. Zeit geschlossen wurde, bildet die Basis für die hiesige Nachbeauftragung der Zusatzfunktion atacama|45b digital.
Der AN ist der einzige Anbieter, der für die Ausführung des Auftrages in Frage kommt. Ein "Resellermarkt", der zu einer wettbewerblichen Ausschreibung veranlassen könnte, existiert nicht, da der AN als Hersteller das Produkt ausschließl. direkt vertreibt. Der AN verfügt zudem als Partnerunternehmen über eine zertifizierte Schnittstelle zum anzubindenden BITMARCK-Produkt 21c|ng.
Die gesamte atacama|GKV Suite ist bereits seit Jahren als zertifiz. Produkt in den BITMARCK-Standard 21c|ng integriert. Zugleich ist u. a. das Modul atacama|PV das zurzeit einzige
SW-Produkt, welche aus dem Bereich Leistungswesen/Pflegeversicherung eine Zertifizierung der
BITMARCK besitzen. Die Zertifizierung gewährleistet eine enge Integration der atacama|GKV Suite in den GKV-
Standard BITMARCK_21c|ng. Die Nutzer von BITMARCK_21c|ng erhalten eine durchgängige Bearbeitungsmöglichkeit ohne Systemsprünge. Bei einem Wechsel des Anbieters wäre die Interoperabilität mit dem Standard 21c|ng nicht gewährleistet. Die Betriebssicherheit beim Kunden wäre in diesem Zeitraum nicht gesichert.
Für eine Zusatzfunktion zum Standard 21c|ng wie dem atacama|45b digital ist es zwingend erforderlich, dass die Lauffähigkeit der Zusatzfunktion zusammen mit der Software der BITMARCK dauerhaft gewährleistet ist. Ein anderes Produkt würde den störungsfreien Betrieb massiv gefährden . Er würde im Rahmen der beschrieb. betriebli. Komplexität den Austausch sämtlicher SW-Komponenten notwendig machen.Damit ist die Durchführung des Systembetriebs mit den betriebenen Anwendungen gefährdet. Die Einhaltung von mit den Kunden vereinbarten Serviceleveln wäre nicht sichergestellt. Bei einem Wechsel des AN würden zudem erhebl. zeitl. und person. Mehraufwände entstehen, da zusätzlich alle bisher eingesetzten und betriebenen Komponenten neu mit dem Kunden & dem neuen AN abgestimmt werden müssten. Es fielen zusätzlich erhebliche Aufwände für Projektierung und Zertifizierung der neuen Lösung an.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BM2021143Atacama
Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung der Software atacama | PV mit der Zusatzfunktion atacama | 45b digital inkl. Zahlschnittstelle
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: atacama KV Software GmbH & Co. KG
Postanschrift: Universitätsallee 15
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen
Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFM60VB
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehende Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 135 Abs. 2 GWB besagt diesbezüglich: "Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/02/2023