91027-2026 - Ergebnis
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Entsorgung von kontaminiertem Boden ASN 170503* und kontaminiertem Bauschutt ASN 170106* aus der Baumaßnahme KLS - BVG Betriebshofverbund Süd-Ost
OJ S 27/2026 09/02/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
E-MailEinkauf.fg2@bvg.de
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEntsorgung von kontaminiertem Boden ASN 170503* und kontaminiertem Bauschutt ASN 170106* aus der Baumaßnahme KLS - BVG Betriebshofverbund Süd-Ost
BeschreibungHaufwerk KLS - BVG Betriebshoverbund Süd-Ost Im Rahmen der Baumaßnahme sind kontaminierte Boden- und Bauschuttmassen aus Aushub- bzw. Ausbauarbeiten der Liegenschaft zu entsorgen. Die Gesamtmenge um-fasst: - ca. 4.000 t kontaminierter Boden (ASN 17 05 03)* - ca. 250 t kontaminierter Bauschutt (ASN 17 01 06)* Die Abfälle sind vom Auftragnehmer in einer zugelassenen technischen Anlage zu behandeln und entsprechend der behördlichen Zuweisung ordnungsgemäß zu entsorgen. a) Herkunft und Charakterisierung der Abfälle Die Abfälle stammen aus Ausbau- bzw. Aushubmaßnahmen des Auftraggebers. Es lie-gen folgende Analysedaten vor: Boden (ASN 17 05 03)* • Vorliegende Analytik: UCL 25-55560 und UCL 25-55561 • Untersuchungsumfang: 1.000 m³ von insgesamt 2.000 m³ • Schwellenwertüberschreitungen: v. a. Cyanide (i.TM + i.E.) Bauschutt (ASN 17 01 06)* • Vorliegende Analytik: GLU 2025PH8194 • Untersuchungsumfang: 100 m³ (vollständig) • Schwellenwertüberschreitungen: v. a. Cyanide (i.TM + i.E.) Da nicht für alle Abfallmengen Analytikergebnisse vorliegen, erfolgt die vorläufige Einstufung gemäß LAGA M20 als gefährlicher Abfall. b) Vorläufige abfallrechtliche Einstufung Mangels vollständiger Analytik ist sowohl eine Verwertung (R-Verfahren) als auch eine Beseitigung (D-Verfahren) möglich. Die endgültige Entsorgungsart wird nicht durch den Auftraggeber, sondern gemäß § 5 Abs. 2 SoAbfEV ausschließlich durch die zuständige Behörde (SBB) festgelegt. Dabei berücksichtigt die Behörde u. a.: • Abfallwirtschaftsplanung BB/Berlin • vorhandene Entsorgungsverträge • technische Möglichkeiten der Anlagen • Vorrang der Verwertung vor Beseitigung • Zuweisungsfähigkeit der Anlage Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Abfälle in der zugewiesenen Anlage angenommen werden können. c) Behandlung in technischer Anlage (Verwertung bevorzugt) Die Abfälle sind in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen technischen Anlage zu behandeln. Eine stoffliche Verwertung ist anzustreben, z. B. durch: • Bodenwäsche (R5-Verfahren) • gleichwertige zugelassene Verwertungsverfahren Eine Festlegung auf ein einzelnes Verfahren erfolgt ausdrücklich nicht, um keine diskriminierenden technischen Vorgaben zu erzeugen. Nach Behandlung gilt: • verwertbare Outputfraktionen → R-Verfahren • nicht verwertbare Fraktionen (Feinanteile, Schlämme) → D-Verfahren d) Einschätzung zur Verwertbarkeit Der Auftragnehmer hat eine Einschätzung zur Verwertbarkeit nach Behandlung auf Basis der vorliegenden Analytik abzugeben. Dies stellt keine verbindliche Verwertungszusage dar und lässt die Zuweisungshoheit der Behörde unberührt. e) Nicht im Leistungsumfang enthalten • Verladung der Abfälle • Transport der Abfälle zur Anlage des AN Diese Leistungen erfolgen durch einen separaten Auftragnehmer. f) Weitere Bedingungen • Vermakeln der Abfälle ist ausgeschlossen. • Schadstoffabhängige Preisklauseln sind nicht zulässig. • Mindermengenzuschläge sind ausgeschlossen. • Der AN muss die Annahmefähigkeit gemäß Mindestumfang der Vollzugshinweise sicherstellen. • Der Zuschlag wird erst wirksam, wenn eine gültige SBB-Zuweisung vorliegt. • Mit einem ergänzenden Formblatt erklärt der Auftraggeber einen Schuldbeitritt zu den von der SBB erhobenen Gebühren, um die Zuweisung abzusichern. Es handelt sich um eine gebührenrechtliche Absicherung, nicht um eine Übernahme abfallrechtli-cher Betreiberpflichten.
Kennung des Verfahrens0bdc805a-087d-4847-9acf-a9d9a07b68db
Interne KennungFG2-0676-2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelEntsorgung von kontaminiertem Boden ASN 170503* und kontaminiertem Bauschutt ASN 170106* aus der Baumaßnahme KLS - BVG Betriebshofverbund Süd-Ost
Beschreibung- ca. 4.000 t kontaminierter Boden (ASN 17 05 03)* - ca. 250 t kontaminierter Bauschutt (ASN 17 01 06)*
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns06/02/2026
Enddatum der Laufzeit30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungEntfernung zum Anfallort
Beschreibunggestaffelte Bepunktung bis max. 20 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Wertung im Zuschlagskriterium "Preis" wird der im Leistungsverzeichnis eingetragene Gesamtpreis (netto) zugrunde gelegt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründungkeine
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungZECH Umwelt GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses06/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Registrierungsnummer0204:11-2000016000-38
PostanschriftHolzmarktstraße 15-17
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailEinkauf.fg2@bvg.de
Telefon+493025628962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin- Luther- Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+49 30-9013-8316
Fax+49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZECH Umwelt GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE214960899
PostanschriftRobert-Guthmann-Straße 19
StadtKönigs Wusterhausen
Postleitzahl15713
Land, Gliederung (NUTS)Dahme-Spreewald (DE406)
LandDeutschland
E-Mailinfo-niederlehme@zech-umwelt.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6459442e-e1b6-4e4b-95ba-23833dabe296  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/02/2026 09:16:27 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung91027-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe27/2026
Datum der Veröffentlichung09/02/2026