9144-2023 - ErgebnisDeutschland-München: Übersetzungsdienste
OJ S 5/2023 06/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Postanschrift: Winzererstraße 9
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Döring, Anna
E-Mail: Referat-S5@stmas.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmas.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache (Rahmenvertrag)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022ADO000009
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79530000 Übersetzungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Arbeitsgruppe zur barrierefreien Kommunikation der Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Ressorts beim Ausbau und der Optimierung ihrer Angebote in Gebärdensprache und besonders leicht verständlicher Sprache zu unterstützen und Synergieeffekte herbei zu führen.
Zur Erreichung dieses Ziels sollen daher u.a. Rahmenverträge abgeschlossen werden, in die alle Ressorts einschließlich der ihnen nachgeordneten Bereiche sowie die Beauftragten der Staatsregierung einbezogen sind. Vorgesehen ist ein Rahmenvertrag, mit dem die Übersetzung von Texten und Formularen und die Erläuterung von Bescheiden u. ä. in besonders leicht verständliche Sprache sowie eine fachliche Beratung zur besonders leicht verständlichen Sprache im Hinblick auf Webseiten beauftragt werden kann.
Die Vorhabensbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 135 870,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79530000 Übersetzungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die vom Auftragnehmer durchzuführenden Leistungen umfassen
a) die Übersetzung von Texten (hierunter fallen z.B. auch Infobroschüren, Flyer, Texte von Videos) und Formularen in besonders leicht verständliche Sprache und deren Bebilderung, ihre Überprüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie die Qualitätssicherung von Websites und Print-Materialien, die aus der Übersetzung hervorgehen;
b) die Erläuterung im Sinne von Art. 13 BayBGG in der Fassung ab 01.01.2023 (https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-388/) insbesondere von Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken in besonders leicht verständlicher Sprache;
c) die fachliche Beratung und Begleitung bei einer Strukturierung des Bereichs für besonders leicht verständliche Sprache einer Website, ggf. mit einer eigenen Navigation sowie die fachliche Beratung und Begleitung bei Anpassungen des Webdesigns insoweit, dass es eine standardisierte, zielgruppengerechte Darstellung für die übersetzten Texte abbilden kann (nicht gemeint ist die Programmierung des Webdesigns).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 199-565042
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache (Rahmenvertrag)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Proverb
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 2 775 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 135 870,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werdenWert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden sollWert ohne MwSt.: 2 135 870,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf § 160 GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/01/2023