Beschreibung der Beschaffung
Das „Geroldsecker Bildungszentrum“ in Seelbach besteht aus einer Grund-, Real- und Werkrealschule. Die Grundschule ist in einem eigenen Gebäude untergebracht. Real- und Werkrealschule sind gemeinsam in einem Gebäudekomplex untergebracht, der im Laufe der Zeit mehrmals baulich erweitert wurde. Zur
langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung des Schulstandorts „Geroldsecker Bildungszentrum“ wurden nun verschiedene Handlungsnotwendigkeiten festgestellt. Vor diesem Hintergrund wurde das Architekturbüro wwg-architekten, aus Biberach im Kinzigtal, mit der Grobkonzeption sowie Grobkostenschätzung zur baulichen Verbesserung der aufgezeigten Handlungsbedarfe an den Gebäuden des Geroldsecker Bildungszentrums beauftragt. Es wurde in mehreren Schritten eine Grobkonzeption erarbeitet. Hierbei wurden die Schulleitung, das Staatliche Schulamt Offenburg sowie das für die Schulbauförderung zuständige Regierungspräsidium Freiburg eng eingebunden.
Im ersten Bauabschnitt soll ein Erweiterungsbau der Realschule / Werkrealschule realisiert werden. Zur Planung dieses Erweiterungsbaus soll im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens ein geeignetes Architekturbüro gefunden und beauftragt werden. Die Projektumsetzung ist abhängig vom Erhalt noch zu beantragender Fördermittel. Für die Realisierung dieses Bauabschnitts ist die Beantragung von Fördermitteln aus der Schulbauförderung (VwV SchulBau) vorgesehen. Der Förderantrag muss von der Gemeinde Seelbach bis spätestens 01.10.2023 gestellt werden.
Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Bei der Planung des Erweiterungsbaus der Realschule / Werkrealschule handelt es sich gemäß § 2 Abs. 4 HOAI um die „Ergänzung eines vorhandenen Objekts“. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
Ziel der Aufgabe ist es, einen modernen Erweiterungsbau zu entwerfen, welcher zum einen das Raumprogramm umsetzt, zum anderen aber auch einen qualitätsvollen Beitrag zur Baukultur im ländlichen Raum leistet. Das Schulgebäude soll einen offenen und positiven Charakter ausstrahlen, der einladend auf die Schüler_innen und Lehrer_innen wirkt. Dabei soll das Gebäude auch die Lern- und Lehrqualität fördern. Das Gebäude soll in seiner Architektur einen zeitgemäßen Beitrag zur Baukultur Seelbachs leisten, aber gleichzeitig die umgebende Schulbebauung weiterdenken, die teils durch sehr unterschiedliche Stile geprägt ist
(Grundschule, Realschule, Mensa). Der Erweiterungsbau soll an der südlichen Seite zwischen Real- und Werkrealschulgebäude und Mensa entstehen.
Es sind Vorschläge zu Materialien am Gebäude, der Fassade und für die Innenräume zu machen. Dabei ist auf möglichst hochwertige, nachhaltige und lang nutzbare Materialien zu achten. Die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Landesbauordnung BW (LBO), insbesondere zu Abstandsflächen, sind hierbei zu beachten.