93058-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Reinigungsdienste – Boldecker Land - Gebäudereinigung
OJ S 27/2026 09/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSamtgemeinde Boldecker Land
E-MailBauunterhaltung@boldecker-land.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBoldecker Land - Gebäudereinigung
BeschreibungUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Kennung des Verfahrens4e39f9de-9800-4bb0-a2f6-6fb6a26f58dd
Interne Kennung5425340/TO
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen, 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Gifhorn (DE914)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenObjektbesichtung: Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 23. + 24. + 25. und 26.02.2026 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 17.02.2026 für zwei der Wunschtermine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. . Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E74996487 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine EMail- Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und Dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 27.02.2026 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. — — Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 NTVergG. Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 3 VgV für den Fall, dass der zunächst beauftragte Auftragnehmer innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsbeginn ausfällt oder das Vertragsverhältnis endet (z.B. durch Kündigung oder sonstige Beendigungsgründe) vor, den im Vergabeverfahren zweitplatzierten Bieter auf Grundlage seines Angebotes mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Näheres siehe Vergabeunterlagen!
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEinzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenEinzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUnterhalts- und Grundreinigung
BeschreibungUnterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 11.500 m² Reinigungsfläche
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerung jeweils um 12 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Gifhorn (DE914)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit30/06/2029
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumsaktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576!

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder Weiterbildung Fachwirt*In Reinigungs-Hygienemanagment oder andere vergleichbare Qualifikation.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsPersonalangaben: Anzahl Mitarbeiter, Schulungen der Mitarbeiter - Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis - Objektleitung: Name und Qualifikationsnachweis - Referenzen Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Personalangaben - Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder Weiterbildung Fachwirt*In Reinigungs- Hygienemanagment oder andere vergleichbare Qualifikation. - Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Beruflichen Aus-/Weiterbildung zum/zur Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement (FIGR oder TAW) oder vergleichbar, alternativ Gepr. Objektleiter/in (FA/BIV) - Zert. Objektleiter/in (BIV), Objektleitung Grundausbildung Stufe 1 – 3 (7 tägig) (FIGR) oder vergleichbar. Als vergleichbar werden anerkannt Aus-/ Weiterbildungsmaßnahmen welche die Lehrinhalte in mindestens 7 Tagen Präsenzunterricht von 09:00 bis 16:00 Uhr, oder mit mindestens 54 Unterrichtseinheiten vermitteln, alternativ: Nachweis der Berufserfahrung über: die Reinigungskontrolle, Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und Geräten, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Der eingesetzte Objektleiter muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Im Rahmen der Tätigkeit wurde die tägliche Unterhaltsreinigung zu jeder Zeit in mindestens 5 Liegenschaften betreut. Die Berufserfahrung hierzu beträgt mindestens ein Jahr (365 Tage) bis zum Angebotsabgabeschluss. - Personalqualifikation a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr. - Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: - Auftraggeber - Bodenreinigungsfläche des Objektes - Gereinigte Objektarten - Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - Rechnungswert in Euro und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsGütezeichens RAL-GZ 902 für Gebäudereinigung oder Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 Nachweis über die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 9001 durch ein zum Zeitpunkt des Angebotsabgabeschlusses noch gültiges Zertifikat eines akkreditierten Zertifizierungs-unternehmens, das die Tätigkeit Gebäudereinigung (Boden- und Inventarreinigung) beinhaltet. Die Verleihungsurkunde oder das Zertifikat müssen für das Unternehmen und die Niederlassung/en gültig sein, die bei Beauftragung für die Erbringung der Leistungen eingesetzt werden. Gleichwertige Nachweise für die Qualitätssicherungsmaßnahmen werden anerkannt, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit der Maßnahmen mit denen des Gütezeichens RAL-GZ 902 oder des Zertifikates EN ISO 9001 hinsichtlich Art und Umfang sowie der Eigen- und insbesondere der Kontrollen durch Zertifizierungs- oder Prüfstellen dokumentiert nachweist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFlächenleistung Unterhaltsreinigung
BeschreibungDie Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung oder zusätzliche desinfizierende Reinigung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFlächenleistung Grundreinigung
BeschreibungDie Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungskontrollen
BeschreibungEs werden die vom Bieter angebotenen Qualitätskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt gewertet. Es wird nur die gem. den Vergabeunterlagen angegebene maximale Anzahl an Kontrollen (siehe Preisblatt) je Objekt hierbei berücksichtigt. Es ist jedoch mindestens 1 Kontrolle je Objekt anzubieten. Der Bieter kann mehr Kontrollen anbieten, diese werden Vertragsbestandteil. Die maximale Anzahl ist im Preisblatt der Datei aufgeführt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Stunden zus. Leistungen
BeschreibungFür das Wertungskriterium Zusatzleistungen wird der Anteil der Stunden pro Jahr für zusätzlichen Leistungen wie der zusätzlichen Müllentsorgung und der zusätzlichen desinfizierenden Reinigung an den Gesamtstunden der Unterhaltsreinigung pro Jahr, des jeweiligen Loses gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E74996487
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E74996487
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote11/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenFolgende Unterlagen können nach Angebotsabgabeschluss nachgereicht werden: - Angebotsvordruck - Handelsregisterauszug - Nachweis zum Personaleinsatz und Schulung - Nachweise zur Bereichsleitung - Nachweise zur Objektleitung - Eigenerklärung zu Referenze (Auf Aufforderung sind hier Bestätigungen oder E-Mailadressen der Referenzgeber einzureichen) - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Russland Sanktionnen, Nachunternehmer Bietergemeinschaften und Eignungsleihe Kalkulationsdateien zu allen Kalkulationen. Nähres siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin11/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.
LosLOT-0002
TitelGlas- und Rahmenreinigung
BeschreibungGlas- und Rahmenreinigung in diversen Objekten mit ca. 3.700 m² Reinigungsfläche
Interne KennungLos A
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerung jeweils um 12 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Gifhorn (DE914)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit30/06/2029
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumsaktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576!
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl65
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFlächenleistung Glasreinigung
BeschreibungFür eine bestimmte Flächenleistung (m²/h) gibt es die höchste Punktzahl (10 Punkte). Die Punktzahl sinkt mit zunehmender Flächenleistung (siehe Anlage Bewertungsschema Kriterium Flächenleistung je Gebäudeart).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E74996487
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E74996487
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote11/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenFolgende Unterlagen können nach Angebotsabgabeschluss nachgereicht werden: - Angebotsvordruck - Handelsregisterauszug - Nachweise zur Bereichsleitung - Eigenerklärung zu Referenze (Auf Aufforderung sind hier Bestätigungen oder E-Mailadressen der Referenzgeber einzureichen) - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Russland Sanktionnen, Nachunternehmer Bietergemeinschaften und Eignungsleihe Kalkulationsdateien zu allen Kalkulationen. Nähres siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin11/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKommunal Agentur NRW GmbH
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00007244
PostanschriftCecilienallee 59
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40474
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
E-Mailorlovac@kommunalagentur.nrw
Telefon+49211430253
Internetadressehttp://www.kommunalagentur.nrw
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungSamtgemeinde Boldecker Land
Registrierungsnummert:0536297810
PostanschriftEichenweg 1
StadtWeyhausen
Postleitzahl38554
Land, Gliederung (NUTS)Gifhorn (DE914)
LandDeutschland
E-MailBauunterhaltung@boldecker-land.de
Telefon+49 (5362) 9781-26
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:0413115330
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon0413115-2943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8e4b6197-3862-4407-bc64-c4499bb5e34c  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung05/02/2026 11:02:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung93058-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe27/2026
Datum der Veröffentlichung09/02/2026