Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ermöglichung einer fortlaufenden Deklaration von Abfallstoffen um Abfuhr und Entsorgung anfallender Materialien zu gewährleisten. Damit konnte eine sonst erfolgte Störung un Bauablauf vermieden werden.
Abfalltechnische Be leitun von ansonsten unbe leiteten Arbeiten. Stillstand der Arbeiten, da alte Haufwerke aus bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen noch auf BE Flächen lagen und den dringend notwendigen Platz belegt haben.
Da der Projektfortschritt maßgebend ist und eine Einarbeitung sowie vorausgehende anderweitige Beauftragung aus zeitkritischen Punkten erhebliche Einwirkungen hätte.
Die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft ist im Projekt engmaschig eingearbeitet und gewährleistet mit der Ausführung dieser Leistung den Baufortschritt ohne Verzögerungen. Wird diese zusätzliche Leistung nicht durch die Fa. Dr. Spang bearbeitet, sind objektbezogene Verzögerungen zu erwarten.