Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die zusätzlich aufgeführten BE-Flächen sind nicht planfestgestellt, hier sind weitreichende Abstimmungen mit den Behörden, der Projektleitung und dem ANBAU erforderlich, diese Leistungen (Abstimmungsgespräche, Erstellen von Planunterlagen und Sicherungskonzepten, Dokumentation Beweissicherung orientierend an BBodSchV) sind nicht Bestandteil des Hauptauftrags.
Da der Projektfortschritt maßgebend ist und eine Einarbeitung sowie vorausgehende anderweitige Beauftragung aus zeitkritischen Punkten erhebliche Einwirkungen hätte.