Beim offenen Verfahren 201-20-AsAflex-00453 Los 2 wurden keine oder keine geeigneten Angebote eingereicht. Da im vorliegenden Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen erneut einbezogen wurden, die form- und fristgerechte Angebote beim offenen Verfahren abgegeben haben, kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 5 VgV war somit eine Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union nicht erforderlich. Vorliegend rein technische Aufhebung wegen unzutreffender Bieter-ID.