9361-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung – Projekt: Einführung der Software BESTAL in Bulgarien, Teilprojekt: Schulung und Beratung zur Software BESTAL in Bulgarien
OJ S 5/2026 08/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUmweltbundesamt
E-MailZ1.5@uba.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelProjekt: Einführung der Software BESTAL in Bulgarien, Teilprojekt: Schulung und Beratung zur Software BESTAL in Bulgarien
BeschreibungAls Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und Vertragspartei des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP; im Folgenden: Luftreinhaltekonvention) ist Bulgarien verpflichtet, sowohl die EU-Rechtsnormen zur Verbesserung der Luftqualität als auch die Luftreinhaltekonvention und ihre Protokolle , insbesondere das Göteborg-Protokoll, in seine nationale Gesetzgebung zu implementieren und zu vollziehen, um die Qualität der Luft zu verbessern. Dabei steht Bulgarien vor der Herausforderung von Grenzwertüberschreitungen, u. a. von Feinstaub (PM10). Um Fortschritte bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung zu erzielen, möchte das bulgarische Umweltministerium (Ministry of Environment and Water, MoEW), dass sowohl Aufsichtsbehörden als auch (Industrie-)Unternehmen, die neue Standorte oder Standorterweiterungen in Bulgarien planen, für die Berechnung geeigneter Schornsteinhöhen die Software BESTAL verwenden. Als Vorbereitung für eine möglichst breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien möchte das MoEW zunächst relevantes Personal in der Anwendung von BESTAL schulen und mit Fachleuten politische und regulative Optionen reflektieren, die eine breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien ermöglichen, u. a. als Element der offiziellen „Methodik zur Berechnung der Höhe der Abgasvorrichtungen, der Ausbreitung und der erwarteten Konzentrationen von Schadstoffen in der Bodenschicht“ gemäß Artikel 11 (2) und (3) des bulgarischen Luftreinhaltegesetzes , die in Bulgarien zur Berechnung der Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre aus den Abgasen von stationären Quellen/Industrieunternehmen, Wärmekraftwerken etc. verwendet wird (im Folgenden: die offizielle Methodik). Als Partner im deutsch-bulgarischen Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das MoEW in seinem Anliegen unterstützen und erklärte sich bereit, im Rahmen seines Beratungshilfeprogramms (BHP) ein Projekt entwickeln zu lassen, dass bei der Einführung von BESTAL in Bulgarien hilft. In seiner Funktion als Projektträger für das BHP entwickelte das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem MoEW die vorliegende Leistungsbeschreibung und sucht nun Expertise für die Durchführung dieses Projekts. Die direkten Projektziele sind: - Relevante Mitarbeitende des MoEW, seiner 15 regionalen Aufsichtsbehörden (Re-gional Inspektorates of Environment and Water, RIEWs) und der Umweltagentur (Executive Environment Agency, ExEA) verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse, um die Software BESTAL anwenden zu können. - Eine Auswahl an Mitarbeitenden des MoEW, seiner 15 RIEWs und der ExEA ist in der Lage, als (interne) Ausbilder*innen für zukünftige Schulungen in der Anwendung der Software BESTAL in ihren Behörden und ggf. darüber hinaus in Bulgarien zu arbeiten. - Relevante Mitarbeitende des MoEW und weiterer relevanter Behörden haben Kenntnisse der institutionellen, rechtlichen und verwaltungsbezogenen Rahmenbedingungen der Luftreinhaltepolitik in Deutschland, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Anwendung der Software BESTAL in Deutschland und sind mit einem Verständnis der Gemeinsamkeiten und vor allem der Unterschiede in der Lage, bulgarienspezifische Vorschläge für Änderungen in Bulgarien zu entwickeln, u. a. eine neue offizielle Methodik und ggf. gesetzliche und/oder verwaltungsbezogene Änderungen, um eine breite und verlässliche Anwendung von BESTAL in Bulgarien zu ermöglichen (Schwerpunkte: Luftqualität und Industrieemissionen). Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens33386621-302f-4ce8-bbb9-7e93c99f31d8
Interne KennungFKZ 3725 40 35 025, Az 90 213-40/00035
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist auch Bulgarien.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
BetrugBetrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
KorruptionBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenSchwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenRein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de /aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www. gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet. de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de /lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelProjekt: Einführung der Software BESTAL in Bulgarien, Teilprojekt: Schulung und Beratung zur Software BESTAL in Bulgarien
BeschreibungAls Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und Vertragspartei des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP; im Folgenden: Luftreinhaltekonvention) ist Bulgarien verpflichtet, sowohl die EU-Rechtsnormen zur Verbesserung der Luftqualität als auch die Luftreinhaltekonvention und ihre Protokolle , insbesondere das Göteborg-Protokoll, in seine nationale Gesetzgebung zu implementieren und zu vollziehen, um die Qualität der Luft zu verbessern. Dabei steht Bulgarien vor der Herausforderung von Grenzwertüberschreitungen, u. a. von Feinstaub (PM10). Um Fortschritte bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung zu erzielen, möchte das bulgarische Umweltministerium (Ministry of Environment and Water, MoEW), dass sowohl Aufsichtsbehörden als auch (Industrie-)Unternehmen, die neue Standorte oder Standorterweiterungen in Bulgarien planen, für die Berechnung geeigneter Schornsteinhöhen die Software BESTAL verwenden. Als Vorbereitung für eine möglichst breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien möchte das MoEW zunächst relevantes Personal in der Anwendung von BESTAL schulen und mit Fachleuten politische und regulative Optionen reflektieren, die eine breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien ermöglichen, u. a. als Element der offiziellen „Methodik zur Berechnung der Höhe der Abgasvorrichtungen, der Ausbreitung und der erwarteten Konzentrationen von Schadstoffen in der Bodenschicht“ gemäß Artikel 11 (2) und (3) des bulgarischen Luftreinhaltegesetzes , die in Bulgarien zur Berechnung der Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre aus den Abgasen von stationären Quellen/Industrieunternehmen, Wärmekraftwerken etc. verwendet wird (im Folgenden: die offizielle Methodik). Als Partner im deutsch-bulgarischen Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das MoEW in seinem Anliegen unterstützen und erklärte sich bereit, im Rahmen seines Beratungshilfeprogramms (BHP) ein Projekt entwickeln zu lassen, dass bei der Einführung von BESTAL in Bulgarien hilft. In seiner Funktion als Projektträger für das BHP entwickelte das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem MoEW die vorliegende Leistungsbeschreibung und sucht nun Expertise für die Durchführung dieses Projekts. Die direkten Projektziele sind: - Relevante Mitarbeitende des MoEW, seiner 15 regionalen Aufsichtsbehörden (Re-gional Inspektorates of Environment and Water, RIEWs) und der Umweltagentur (Executive Environment Agency, ExEA) verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse, um die Software BESTAL anwenden zu können. - Eine Auswahl an Mitarbeitenden des MoEW, seiner 15 RIEWs und der ExEA ist in der Lage, als (interne) Ausbilder*innen für zukünftige Schulungen in der Anwendung der Software BESTAL in ihren Behörden und ggf. darüber hinaus in Bulgarien zu arbeiten. - Relevante Mitarbeitende des MoEW und weiterer relevanter Behörden haben Kenntnisse der institutionellen, rechtlichen und verwaltungsbezogenen Rahmenbedingungen der Luftreinhaltepolitik in Deutschland, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Anwendung der Software BESTAL in Deutschland und sind mit einem Verständnis der Gemeinsamkeiten und vor allem der Unterschiede in der Lage, bulgarienspezifische Vorschläge für Änderungen in Bulgarien zu entwickeln, u. a. eine neue offizielle Methodik und ggf. gesetzliche und/oder verwaltungsbezogene Änderungen, um eine breite und verlässliche Anwendung von BESTAL in Bulgarien zu ermöglichen (Schwerpunkte: Luftqualität und Industrieemissionen). Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne KennungFKZ 3725 40 35 025, Az 90 213-40/00035
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist auch Bulgarien.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/04/2026
Enddatum der Laufzeit30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibungsiehe Leistungsbeschreibung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenKlimaschutz
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsExpertise und Erfahrung in der Anwen-dung von BESTAL: Nachweis von 3 Fällen, in denen BESTAL angewandt wurde, mit Links zu geeigneten Internetinformationen oder, falls es keine Internetlinks gibt, Eigenerklärung mit In-formationen darüber, in welchen Fällen wie BESTAL angewandt wurde, sowie mit Kontaktdaten zu jeweils mindestens einer Person, die zu diesen Informationen Auskunft geben kann

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsExpertise und Erfahrung in der Konzipierung und Organisation von Software-Schulungen: Nachweis mit 2 Projektreferenzen der letzten 5 Jahre mit Internetlinks oder, falls es keine Internet-links gibt, Eigenerklärung mit einer Dokumentation über Inhalt und Ergebnisse der Projekte sowie mit Kontaktdaten zu jeweils mindestens einer Person pro Projekt, die zu diesen Informationen Auskunft geben kann

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVerfügbarkeit eines geeignetes Veranstaltungsortes: Bestätigung der für den Veranstaltungsort verantwortlichen Organisation (Eigentümer oder Betreiber), dass der Veranstaltungsort für die Schulungen im gewünschten Zeit-fenster und im gewünschten Umfang (Anzahl der Schulungen) genutzt werden kann

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAusgezeichnete Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift: Nachweis durch Mitarbeitendenprofil - oder - Lebenslauf und 1 Beispiel für die Qualität des Umgangs mit relevanter Fachterminologie auf Englisch, z. B. durch die Referenz einer Publikation - oder - eine Leseprobe von 1 DIN A4-Seite

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAusgezeichnete Kenntnisse der bulgarischen Sprache in Wort und Schrift: Nachweis durch Mitarbeitendenprofil - oder - Lebenslauf und 1 Beispiel für die Qualität des Umgangs mit relevanter Fachterminologie auf Englisch, z. B. durch die Referenz einer Publikation - oder - eine Leseprobe von 1 DIN A4-Seite

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErfahrung in der Arbeit mit Bulgarien oder anderen Ländern Mittel- und Osteuropas bzw. anderen Transformations-, Entwicklungs- oder Schwellenländern: Nachweis durch Mitarbeitendenprofil - oder - Lebenslauf

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsPersönliche und technische Kapazitäten, um die APs zu planen, zu organisieren und zu steuern (Projektmanagement): Nachweis durch Eigenerklärung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungDie qualitativen Einzelkriterien sowie die Kriterien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Projektdurch-ührung sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Tz. 11 aufgeführt.
BeschreibungDer Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Bewertungsmatrix stehenden Kriterien erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber. Angebote, die die erforderliche(n) Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt.
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBrutto-Angebotspreis
BeschreibungBeschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeDie Bewertung des Preises erfolgt auf Grundlage der Punktpreisberechnung. Die Punktpreisberechnung erfolgt nur bei Angeboten, die beim Kriterium 1 (Qualität des Angebots) zu allen Unterkriterien sowie insgesamt die erforderliche Mindestpunktzahl erreichen. Angebote, die die erforderliche Mindestpunktzahl bei mindestens einem Unterkriterium bzw. insgesamt nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Bei Angeboten, die die erforderliche Mindestpunktzahl erreichen oder überschreiten, wird der Angebotspreis durch die erreichte Gesamtpunktzahl, d. h. durch die Summe von Kriteri-um 1 (Qualität des Angebots) + Kriterium 2 (Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspek-ten während der Projektdurchführung), dividiert. Dadurch erhält man einen Preis pro Leis-tungspunkt (Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zu-schlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=826527
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=826527
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote26/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin26/02/2026 15:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungAbschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammern des Bundes
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltUmweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltUmweltbundesamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtUmweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitetUmweltbundesamt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungUmweltbundesamt
Registrierungsnummer991-01894-95
AbteilungReferat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
StadtDessau-Roßlau
Postleitzahl06844
Land, Gliederung (NUTS)Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
LandDeutschland
E-MailZ1.5@uba.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer12345
PostanschriftVillemomblerstraße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49228 9499 0
Internetadressehttps://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung25d031e3-b36c-4635-8351-dcacb5f9aaeb  -  05
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/01/2026 13:02:34 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung9361-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe5/2026
Datum der Veröffentlichung08/01/2026