Die Umsetzung des Pflichtenheftes für die Anpassung von Schnittstellen in einem vorhandenen EDV-System (RBL-Leitrechnersystem der DVB AG) ist aus technischen Gründen durch den Ersteller, § 13 (2) 3, SektVO notwendig. Für den Aufbau eines solchen intelligenten Störungsmanagements (ISM) sind Anpassungen und Erweiterungen des durch den Wirtschaftsteilnehmer erstellten Bestandssystems sowie Neuentwicklungen an mehreren Stellen in einer bestehenden Systemarchitektur erforderlich.