Schwacke ist der einzige Anbieter von Fahrzeugbewertungen, der alle Serien- und Sonderausstattungen der in Deutschland verfügbaren Fahrzeuge und mehr als 90 Prozent des Endkunden-Gebrauchtwagenmarktes abdeckt.
Laut Rechtsprechung der Sozialgerichte ist die Schwacke-Liste vom Verwaltungsträger im Rahmen der Verkehrswertermittlung anzuwenden. Ein Sachverständigengutachten kommt nur ausnahmsweise bei behinderungsbedingten Abweichungen in Betracht (vgl. BSG vom 31.03.2004, B 4 RA 8/03 R).