93813-2025 - Ergebnis
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Erweiterung Erich-Kästner-Grundschule Altenkirchen; Tragwerksplanung
OJ S 30/2025 12/02/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVerbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
E-Mailvergabestelle@vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErweiterung Erich-Kästner-Grundschule Altenkirchen; Tragwerksplanung
BeschreibungDie Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule und der Erich Kästner-Schule in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde. Das rund 80 Jahre alte Gebäude der Erich Kästner-Schule besteht aus vier Gebäudeteilen/ -trakten und ist teilweise neu und ansprechend renoviert, teilweise jedoch renovierungsbedürftig. Die Erich Kästner-Schule wird aktuell von ca. 320 Schulkindern, in insgesamt 14 Schulklassen der Klassen-stufen eins bis vier, besucht. Im Rahmen der betreuenden Grundschule wird unter anderem auch ein freiwilliges Betreuungsangebot (Mittagsbetreuung) bis 16:00 Uhr angeboten. Die Verpflegung der Kinder erfolgt ohne umfängliche Mittagsverpflegung. An der Nachmittagsbetreuung nehmen aktuell etwa 150 Kinder bis 13:00 Uhr und etwa 13 Kinder bis 16:00 Uhr teil. Der stetig ansteigenden Nachfrage an Ganz-tagsbetreuungsbetreuungsplätzen kann jedoch aufgrund nicht vorhandener räumlicher Kapazitäten nicht entsprochen werden. Ab dem 01.08.2026 besteht ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (siehe auch Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Um diesen Rechtsanspruch auch an der Erich Kästner-Schule erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Für die Mit-tagsverpflegung und die Betreuung der Schulkinder ist der Neubau einer Mensa mit Küche und Betreu-ungsräumen erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage an Ganztagsbetreuung geht der Schulträger da-von aus, dass etwa die Hälfte der Schulkinder mittelfristig betreut werden sollen. Um eine qualifizierte Ganztagsbetreuung für ca. 150 Kinder anbieten zu können, soll der Neubau folgende Räume umfassen: • geeignete Küche (inklusive Vorratsraum) mit der Möglichkeit zur Frischkostzubereitung • Umkleidemöglichkeit sowie WC-Anlage für das Küchenpersonal • Anlieferbereich für Caterer/ Lebensmittelverpflegung • Essensraum (Mensa) für mind. 75 Kinder (2-Schichtbetrieb) • Betreuungsräume für die Ganztagskinderbetreuung • behindertengerechtes WC • Aufzugsanlage • dazugehörige Verkehrsfläche Insgesamt soll ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 400 qm errichtet werden. Auf die die Haupt- und Nutzfläche nach DIN 277 entfallen ca. 270 qm. Die Maßnahme soll auf dem im beigefügten Lageplan gelb markierten Grundstück in Altenkirchen, Flur 9, Nr. 36/17, umgesetzt werden. Das betroffene Grundstück befindet sich noch im Eigentum der Kreisstadt Altenkirchen und wird derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die Eigentumsübertragung des vorgenannten Grundstückes auf die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde in die Wege geleitet. Die Bauausführung wird während des laufenden Schulbetriebs erfolgen, sodass mit erschwerten Bedin-gungen zu rechnen ist. Die Außenanlagen (Anlieferungszone an bestehendes Objekt/Verkehrsflächen s. o.) sind vom Objektplaner mit zu planen. Die Verwaltung schätzt die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen überschlägig auf 1,9 Mio. €. Für die Umgestaltung des Außengeländes/Spielfläche wird mit Kosten von ca. 155.000 € gerechnet. Für die Maßnahme ist die Antragstellung einer Förderung nach dem Gesetz zur Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) beabsichtigt. Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be-treuungs-Angeboten für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) sind folgende Fristen einzuhalten: • Einreichung des Förderantrags bis zum 30.06.2025 • Fertigstellung bis zum 31.12.2027 • Abrechnung bzw. Vorlage Verwendungsnachweis bis zum 31.08.2028 Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, sind die oben genannten Fristen zwingend einzuhal-ten.
Kennung des Verfahrens8013e7b0-b7f7-459d-a996-8adfbb9b74d4
Interne Kennung41/2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSiegener Straße 26  
StadtAltenkirchen
Postleitzahl57610
Land, Gliederung (NUTS)Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErich Kästner-Grundschule Altenkirchen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelTragwerksplanung Neubau Mensa an der Erich-Kästner Grundschule in Altenkirchen
BeschreibungDie Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule und der Erich Kästner-Schule in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde. Das rund 80 Jahre alte Gebäude der Erich Kästner-Schule besteht aus vier Gebäudeteilen/ -trakten und ist teilweise neu und ansprechend renoviert, teilweise jedoch renovierungsbedürftig. Die Erich Kästner-Schule wird aktuell von ca. 320 Schulkindern, in insgesamt 14 Schulklassen der Klassen-stufen eins bis vier, besucht. Im Rahmen der betreuenden Grundschule wird unter anderem auch ein freiwilliges Betreuungsangebot (Mittagsbetreuung) bis 16:00 Uhr angeboten. Die Verpflegung der Kinder erfolgt ohne umfängliche Mittagsverpflegung. An der Nachmittagsbetreuung nehmen aktuell etwa 150 Kinder bis 13:00 Uhr und etwa 13 Kinder bis 16:00 Uhr teil. Der stetig ansteigenden Nachfrage an Ganz-tagsbetreuungsbetreuungsplätzen kann jedoch aufgrund nicht vorhandener räumlicher Kapazitäten nicht entsprochen werden. Ab dem 01.08.2026 besteht ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (siehe auch Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Um diesen Rechtsanspruch auch an der Erich Kästner-Schule erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Für die Mit-tagsverpflegung und die Betreuung der Schulkinder ist der Neubau einer Mensa mit Küche und Betreu-ungsräumen erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage an Ganztagsbetreuung geht der Schulträger da-von aus, dass etwa die Hälfte der Schulkinder mittelfristig betreut werden sollen. Um eine qualifizierte Ganztagsbetreuung für ca. 150 Kinder anbieten zu können, soll der Neubau folgende Räume umfassen: • geeignete Küche (inklusive Vorratsraum) mit der Möglichkeit zur Frischkostzubereitung • Umkleidemöglichkeit sowie WC-Anlage für das Küchenpersonal • Anlieferbereich für Caterer/ Lebensmittelverpflegung • Essensraum (Mensa) für mind. 75 Kinder (2-Schichtbetrieb) • Betreuungsräume für die Ganztagskinderbetreuung • behindertengerechtes WC • Aufzugsanlage • dazugehörige Verkehrsfläche Insgesamt soll ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 400 qm errichtet werden. Auf die die Haupt- und Nutzfläche nach DIN 277 entfallen ca. 270 qm. Die Maßnahme soll auf dem im beigefügten Lageplan gelb markierten Grundstück in Altenkirchen, Flur 9, Nr. 36/17, umgesetzt werden. Das betroffene Grundstück befindet sich noch im Eigentum der Kreisstadt Altenkirchen und wird derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die Eigentumsübertragung des vorgenannten Grundstückes auf die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde in die Wege geleitet. Die Bauausführung wird während des laufenden Schulbetriebs erfolgen, sodass mit erschwerten Bedin-gungen zu rechnen ist. Die Außenanlagen (Anlieferungszone an bestehendes Objekt/Verkehrsflächen s. o.) sind vom Objektplaner mit zu planen. Die Verwaltung schätzt die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen überschlägig auf 1,9 Mio. €. Für die Umgestaltung des Außengeländes/Spielfläche wird mit Kosten von ca. 155.000 € gerechnet. Für die Maßnahme ist die Antragstellung einer Förderung nach dem Gesetz zur Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) beabsichtigt. Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be-treuungs-Angeboten für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) sind folgende Fristen einzuhalten: • Einreichung des Förderantrags bis zum 30.06.2025 • Fertigstellung bis zum 31.12.2027 • Abrechnung bzw. Vorlage Verwendungsnachweis bis zum 31.08.2028 Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, sind die oben genannten Fristen zwingend einzuhalten.
Interne Kennung41/2024
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSiegener Straße 26  
StadtAltenkirchen
Postleitzahl57610
Land, Gliederung (NUTS)Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErich Kästner-Grundschule Altenkirchen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis/Honorar
BeschreibungPreis/Honorar Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Preis der Leistung“ erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte. Das günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl. Ein Angebot, mit einem Angebotspreis vom 1,5-fachen des günstigsten Angebotspreises oder darüber, erhält 0 Punkte (= fiktives Angebot). Dazwischen wird linear interpoliert (siehe nachstehende Formel). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBerufserfahrung des Projektleiters in Jahren
BeschreibungBerufserfahrung des Projektleiters in Jahren Die Berechnung der Bepunktung erfolgt nach der linearen Interpolationsmethode Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Erfahrung des Projektleiters in Jahren“ erhält der Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung 10 Punkte. Der Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung erhält die maximale Punktzahl. Ein Projektleiter, mit einer Berufserfahrung in Höhe von 1/4 der Berufserfahrung des Projektleiters mit der längsten Berufserfahrung, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert (siehe nachstehende Formel). Projektleiter, die weniger als ¼ der Berufserfahrung des Projektleiters mit der längsten Berufserfahrung haben, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFlexibilität der Wiederaufnahme des Projekts Reaktionszeit (hinsichtlich Förderung)
BeschreibungFlexibilität der Wiederaufnahme des Projekts Reaktionszeit (hinsichtlich Förderung) Da das Projekt zwischen der Leistungsstufe 1 und 2 voraussichtlich einen „Leerlauf“-Zeitraum bis zur Bewilligung/bis zur Baugenehmigung hat, bitten wir um Darstellung, wie sichergestellt wird, dass die Arbeit an dem Projekt kurzfristig nach der Bewilligung/Baugenehmigung wieder aufgenommen wird und wie Informationsverluste bei zwischenzeitlichem Wechsel von Personal und ähnlichen Risiken vorgebeugt wird. Gleichzeitig bitten wir um Darstellung wie wir sichergehen können, dass das Projekt in Ihrer Priorität wärend der Phase vor der Bewilligung/Baugenehmigung nicht sinkt und ob ggf. vorbereitende Arbeiten in einem angemessenen Umfang getroffen werden können. Gehen Sie von einem „Leerlauf“-Zeitraum von ca. drei bis sechs Monate aus. Punktevergabe: 4 Punkte: Es kann durch organisatorische Vorkehrungen glaubhaft gemacht werden, dass das der Planungsauftrag innerhalb von 4 Wochen nach Bewilligung von Fördermitteln oder einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn wiederaufgenommen werden kann. Es wird sichergestellt, dass kein Informationsverlust durch die Unterbrechung entsteht und mögliche Problemstellungen wie bspw. Wechsel des Projektleiters vorgebeugt werden und nicht zum Nachteil für den Planungsauftrag führen. 2 bis 3 Punkte: Es werden organisatorische Vorkehrungen getroffen, dass die Wiederaufnahme des Projektes innerhalb von 4 bis 8 Wochen garantiert wird. Die Projektdaten werden zentral abgelegt und eine Einarbeitung in das Projekt durch das Büro wird sichergestellt. 0 bis 1 Punkt: Es wurde nicht oder nur sehr lückenhaft erläutert welche organisatorischen Maßnahmen für die Wiederaufnahme des Planungsauftrags zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Das Projekt kann erst nach 8 Wochen oder später nach der Bewilligung wieder aufgenommen werden.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätssicherung
BeschreibungHinsichtlich des Wertungskriteriums „Qualitätssicherung in der Planungs-phase“ erhält ein Angebot eine Beurteilung von 0-3 Punkten, mit dem ein Qualitätsmanagementkonzept vorgelegt wird, nach dem auf ein Qualitäts-ma-nagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, mit dem ein Quali-täts-managementkonzept vorgelegt wird, nach dem ein Qualitätsmanage-ment durch ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der der HOAI erfolgt. Eine Beurteilung von 7-10 Punkten erhält ein Angebot, mit dem ein Qualitätsmanagementkonzept vorgelegt wird, nach dem ein Qualitätsmanagement über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der HOAI hinaus erfolgt, wodurch eine besondere Qualität der Planung zu erwarten ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetVerbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge25 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBRENDEBACH INGENIEURE GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots25 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Datum der Auswahl des Gewinners16/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses27/01/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetVerbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVerbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00002843
PostanschriftRathausstr. 13
StadtAltenkirchen
Postleitzahl57610
Land, Gliederung (NUTS)Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Telefon0268185330
Internetadressehttps://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
RegistrierungsnummerORG-0002
PostanschriftStiftstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon06131162234
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBRENDEBACH INGENIEURE GmbH
RegistrierungsnummerORG-003
StadtWisen
Postleitzahl57537
Land, Gliederung (NUTS)Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
LandDeutschland
E-Mailinfo@brendebach.de
Telefon0274293070
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge412645e-2420-463d-993e-47ce26de3956  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/02/2025 11:28:21 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung93813-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe30/2025
Datum der Veröffentlichung12/02/2025