Beschreibung der Beschaffung
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Hochschulbauten.
Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst bei GMH neben den dargestellten Aufgaben auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau.
Zur Unterstützung insbesondere bei Großprojekten soll vorliegend ein Rahmenvertrag für eine baubetriebliche Beratung beauftragt werden.
Im Interesse eines zügigen, ungestörten Projektfortschrittes soll dabei frühzeitig bei baubetrieblichen Nachträgen und bei Störungen des Bauablaufs (wie z.B. Behinderungen und Bedenken der ausführenden Firmen) die Auftraggeberin bei der Rückweisung von Forderungen begleitend unterstützt werden. Des Weiteren wird ggf. eine Qualitätssicherung der Objektüberwachung der verschiedenen Fachplanungen hinsichtlich des erforderlichen Schriftverkehres benötigt.
Das Ziel ist dabei die Zurückweisung unberechtigter Forderungen und die Wahrung jeglicher AG-seitigen vertraglichen Interessen bezüglich sämtlicher Kosten- und Terminauswirkungen, sowie die Sicherstellung der vertraglich durch die ausführenden Unternehmen geschuldeten Qualitäten und Quantitäten.
Der AG sieht vor, sich während der Vertragslaufzeit die kooperative Arbeitsmethodik mittels Building Information Modeling (BIM) einzuführen. Die grundsätzliche Bereitschaft, diese Arbeitsmethodik zu nutzen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt als Grundleistung 2 Jahre ab Vertragsschluss, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sofern die Verlängerung erfolgen soll, erfolgt diese auf schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit innerhalb derer Planungsleistungen abgerufen werden können entspricht den o.g. Laufzeiten.
Die Abrufe können unter anderem die folgenden Leistungen umfassen:
• Bewertung von Störungen im Bauablauf
• Überprüfung baubetrieblicher Nachtragsforderungen
• Qualitätssicherung der Objektüberwachung Architektur
• Qualitätssicherung der Objektüberwachung TGA
• Qualitätssicherung der Objektüberwachung Freianlagen
• Zusätzliche Leistungen zum Nachweis
Hinweis: Beschleunigtes Verfahren im Sinne von § 15 (3) VgV: Die Frist für Teilnahmeanträge wird verkürzt, da ein dringlicher Bedarf baubetrieblicher Beratung in laufenden Projekten besteht.
Verkürzung der Angebotsfrist nach § 17 (7) VgV: Die Frist für die Submission der Erstangebote wird von 30 auf 15 Tage verkürzt, da ein dringlicher Bedarf baubetrieblicher Beratung in laufenden Projekten besteht.