94772-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Netz 66 Übergangsausschreibung Hochrhein
OJ S 30/2025 12/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
E-Mailkarsten.klapheck@vm.bwl.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSFBW - Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg
E-MailThomas.Glass@SFBW.info
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Netz 66 Übergangsausschreibung Hochrhein
BeschreibungVerkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 66 mit mindestens 17 beigestellten neuwertigen Fahrzeugen in E-Traktion des Typs Siemens Mireo im LCC-Modell. Der Wartungsstandort der Fahrzeuge im LCC-Modell wird in Offenburg sein. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages beträgt voraussichtlich 5 Jahre. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rd. 3 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme erfolgt vsl. im Dezember 2027, in Abhängigkeit der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen, auf folgenden Strecken bzw. Streckenabschnitten: Basel - Waldshut - Singen - Radolfzell; Basel - Offenburg (vsl. einzelene Leistungen); Offenburg - Hausach - Engen - Singen (vsl. einzelne Leistungen). Der Aufgabenträger behält sich vor, Vertriebsleistungen separat zu vergeben bzw. schrittweise aus dem Vertrag herauszulösen. Der obsiegende Bewerber/Bieter hat mit der SFBW einen Bereitstellungsvertrag für die Fahrzeuge abzuschließen. Weitere Einzelheiten zum derzeitigen Stand ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre, wobei sich der Aufgabenträger und die SFBW vorbehalten, die Anforderungen noch anzupassen.
Kennung des Verfahrens0c308940-a7bf-4067-af00-9e608efaa496
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenDie Verkehrsleistungen werden auf den unter "Beschreibung" dargestellten Strecken bzw. Streckenabschnitten erbracht. Die Angabe Stuttgart, Stadtkreis resultiert aus der Vorgabe einer Pflichtangabe.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass: - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, - keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) NRW vorliegt, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDie Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVerkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Netz 66 Übergangsausschreibung Hochrhein
BeschreibungVerkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 66 mit mindestens 17 beigestellten neuwertigen Fahrzeugen in E-Traktion des Typs Siemens Mireo im LCC-Modell. Der Wartungsstandort der Fahrzeuge im LCC-Modell wird in Offenburg sein. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages beträgt voraussichtlich 5 Jahre. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rd. 3 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme erfolgt vsl. im Dezember 2027, in Abhängigkeit der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen, auf folgenden Strecken bzw. Streckenabschnitten: Basel - Waldshut - Singen - Radolfzell; Basel - Offenburg (vsl. einzelene Leistungen); Offenburg - Hausach - Engen - Singen (vsl. einzelne Leistungen). Der Aufgabenträger behält sich vor, Vertriebsleistungen separat zu vergeben bzw. schrittweise aus dem Vertrag herauszulösen. Der obsiegende Bewerber/Bieter hat mit der SFBW einen Bereitstellungsvertrag für die Fahrzeuge abzuschließen. Weitere Einzelheiten zum derzeitigen Stand ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre, wobei sich der Aufgabenträger und die SFBW vorbehalten, die Anforderungen noch anzupassen.
Interne KennungE72148991
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenDie Verkehrsleistungen werden auf den unter "Beschreibung" dargestellten Strecken bzw. Streckenabschnitten erbracht. Die Angabe Stuttgart, Stadtkreis resultiert aus der Vorgabe einer Pflichtangabe.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit5 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): - formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen, - Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen. Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind jeweils für die Jahre 2022 und 2023 vorzulegen. Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen: 1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers, 2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen: 1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG und die Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll; 2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen; 3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner; 4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit Leistungen im Schienenpersonenverkehr, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind; 5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken; 6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen; 7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte, eingesetzte Fahrzeuge). Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass: - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, - keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) NRW vorliegt, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.

Kriterium
ArtSonstiges
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt. 2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform https://www.subreport-elvis.de/E72148991. 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter. 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal https://www.subreport-elvis.de/E72148991 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de erforderlich. 5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. 6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. 7. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen und es besteht die Möglichkeit durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen diese mit zu gestalten. Dies soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Aufgabenträger und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. 8. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. 9. Rückfragen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Für weitere Informationen über die zu vergebenden Leistungen können die Bewerber über die eVergabe-Plattform https://www.subreport-elvis.de/E72148991 weitere Unterlagen abrufen.

Kriterium
ArtSonstiges
Beschreibung des EignungskriteriumsBieter und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. Die repräsentativen Tarifverträge des LTMG BW sind abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Schiene.aspx.

Kriterium
ArtSonstiges
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG und der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG nachweisen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E72148991
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E72148991
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge19/03/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen wird über die Bietrerkommunikation kommuniziert.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformDie Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. beim Auftraggeber zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltNVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Organisation, die Angebote bearbeitetNVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
BeschaffungsdienstleisterNVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00006263
PostanschriftWilhelmsplatz 11
StadtStuttgart
Postleitzahl70182
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailinfo@nvbw.de
Telefon+497 11 23 99 11 106
Internetadressehttps://www.nvbw.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
RegistrierungsnummerDE279391133
PostanschriftDorotheenstr. 8
StadtStuttgart
Postleitzahl70173
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat 33
E-Mailkarsten.klapheck@vm.bwl.de
Telefon+49 (711) 89686-3301
Internetadressehttps://vm.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSFBW - Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg
RegistrierungsnummerUst-ID DE 301262447
PostanschriftWilhelmsplatz 11
StadtStuttgart
Postleitzahl70182
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-MailThomas.Glass@SFBW.info
Telefon+49 711 23991-1515
Internetadressehttps://sfbw.info
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Karlsruhe
RegistrierungsnummerLeitweg ID: 08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721 926 8730
Fax+49 721 9263985
Internetadressehttps://rd.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4d615c2a-3cf4-4322-b8c5-117d9a69b651  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/02/2025 13:49:56 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung94772-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe30/2025
Datum der Veröffentlichung12/02/2025