Beschreibung der Beschaffung
1. Bereitstellung einer Arbeitsschutzmanagement-Software mit den Leistungen:
— 592 Zugänge für die Beschäftigten der Auftraggeberin,
— 2 Zugänge für Beschäftigte mit Adminrechten,
— Eine Erweiterung der Zahl der Zugänge mit/ohne Adminrechte muss optional möglich sein,
— Software-Update: Ein Software-Update soll grundsätzlich außerhalb der üblichen Bürozeiten (9 – 18 Uhr) stattfinden. Der Zeitraum des Software-Updates wird zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam und in Übereinstimmung festgelegt. Der Auftraggeber ist mindestens eine Woche vor dem geplanten Software-Update von dem Auftragnehmer zu informieren,
— Mit der Softwarebeschaffung verbundene Dienstleistungen: für Konfiguration, Customizing, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Datenmigration, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen inklusive Materialien, Support für das gesamte System, Wartung und Pflege der Arbeitsschutzmanagement-Software und Anwender-Support (Helpdesk), Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen nach Meldungen durch den AG (Ziff. 7.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)), Monitoring: Der Auftragnehmer ist zur Feststellung des aktuellen Systemzustandes mit Hilfe eines Überwachungssystems verpflichtet. Datensicherheit wird gewährleistet gemäß Ziffer 2.9 EVB-IT Service-AGB,
— Helpdesk-Ansprechpartner/in (9 – 18 Uhr): Das Unternehmen verpflichtet sich, zur Auftragsabwicklung einen Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin und einen Vertreter / eine Vertreterin zu benennen. Der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin bzw. der Vertreter / die Vertreterin müssen montags bis freitags mit einem gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Festnetztelefon, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten (9 bis 18 Uhr) für die AG erreichbar sein. Diese MitarbeiterInnen sind ständiger Ansprechpartner / ständige Ansprechpartnerin für die AG zur Abwicklung des Vertrages,
— Sicherstellung einer Systemverfügbarkeit von 98,333 % bezogen auf 30 Tage,
— Sicherstellung eines maximal möglichen Datenverlustes (RPO) von vierundzwanzig (24) Stunden.
2. Betrieb der Arbeitsschutzmanagement-Software als Cloud-Anwendung in einem deutschen Rechenzentrum beim Softwareanbieter oder bei einem Drittanbieter und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.