Zusätzliche Angaben
A. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen über die in III.1) bis III.1.3) abgefragten durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Bieter müssen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen genau bestimmten Frist vorlegen müssen. Die Frist muss mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten.
B. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung vor. Die verifizierende Teststellung dient ggfs. der Kontrolle, ob die angebotene Leistung die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Kriterien erfüllt.
C. Die EK-UNICO GmbH handelt als zentrale Vergabestelle nach § 120 Abs. 4 GWB. Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind:
— Universitätsklinikum Aachen,
— Universitätsklinikum Düsseldorf,
— Universitätsklinikum Freiburg,
— Universitätsklinikum Köln,
— Universitätsklinikum Münster,
— Universitätsklinikum Tübingen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYSDVTZ