95133-2026 - Ergebnis
Deutschland – Internetdienste – Gemeinde Schönkirchen Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
OJ S 28/2026 10/02/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn
E-Mailvergabe@amt-schrevenborn.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGemeinde Schönkirchen Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
BeschreibungGemeinde Schönkirchen Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
Kennung des Verfahrens0197a0f7-f725-400e-aa36-d03190cce350
Vorherige Bekanntmachung019817e8-d18d-40a0-8dd8-d6640636fba6-01
Interne Kennung36/25-I-S
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber ausgewählten Teilnehmer wurden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchönkirchen
Postleitzahl24232
Land, Gliederung (NUTS)Plön (DEF0A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas Projekt unterliegt beihilferechtlich der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gi-gabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Es unterliegt der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs- Richtlinie –. Das Verfahren wurde auch auf der Plattform der Bundesförderung Breitband (aconium GmbH) veröffentlicht, ebenso das Ergebnis. Angaben zum "Auftragswert" in der vorliegenden Bekanntmachung beziehen sich auf die im Wettbewerb angebotene "Wirtschaftlichkeitslücke" und somit den (max.) Betrag der Förderung/Beihilfe. Die Angabe zur Laufzeit umfasst Realisierungszeitrum zzgl. der siebenjährigen Zweckbindungsfrist, da diese zuwendungsrechtliche Betriebs- und Open-Access-Verpflichtungen mit sich bringt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
other - Ob Wirtschaftlichkeitslückenförderungen für Breitbandprojekte dem förmlichen Vergaberecht und ggf. der VgV oder der KonzVgV unterliegen, ist nicht abschließend geklärt. VgV wurde vorsorglich entsprechend herangezogen,
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEntfällt.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelWirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
BeschreibungGegenstand des Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch) für 97 unterversorgte Adresspunkte in der Gemeinde Schönkirchen (Trassenlänge auf öffentlichem Grund ca. 14 km, Summe der Hausanschlusslängen auf privatem Grund ca. 1.940 m). Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie – gewährte Förderung sowie der gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. Der ausgewählte Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zu-wendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie im Fall von Nr. 5.3 und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) ist grundsätzlich förderfähig. Das Vergabeverfahren dient (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) dem Wettbewerb um die niedrigste geforderte Zuwendung (bzw. kalkulierte Wirtschaftlichkeitslücke). Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die der Gemeinde bewilligten Fördermittel und den der Bewilligung zugrunde liegenden kommunalen Eigenanteil – abzüglich der eigenen Kosten – begrenzt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchönkirchen
Postleitzahl24232
Land, Gliederung (NUTS)Plön (DEF0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit9 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungWirtschaftlichkeit des Angebotes (Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke)
BeschreibungWirtschaftlichkeit des Angebotes (Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept für die Umsetzung des Projekts
BeschreibungKonzept für die Umsetzung des Projekts, vgl. näher technische Vergabeunterlage, Ziff. 7.1.2 in Verbindung mit 5.7
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob die Ausschreibung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung dem GWB-Vergaberecht und damit der Zuständigkeit der Vergabekammer unterliegt. Da das Verfahren auf den Abschluss eines Zuwendungsvertrages ausgerichtet ist, der aufgrund der Weiterleitung von Zuwendungen öffentlich-rechtlich einzustufen sein könnte, geht die Gemeinde davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277, zuständig wäre. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gerichte der Auffassung sind, dass nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern die allgemeine Zivilgerichtsbarkeit zuständig ist, nämlich dann, wenn der Kooperationsvertrag nicht als öffentlich-rechtlich, sondern als zivilrechtlich eingestuft werden sollte, ohne dass jedoch das förmliche Vergaberecht des GWB für anwendbar gehalten wird. In diesem Fall wäre zuständig das Landgericht Kiel, Schützenwall 31-35, 24114 Kiel, Telefon: 0431/604-0, Telefax: 0431/604-1830. ----- Im Verwaltungsrechtsweg und auch im allgemeinen Zivilrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist. ---- Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Gemeinde um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, ist zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein (Adresse siehe sogleich). Vorsorglich wird in diesem Zusammenhang auf Folgendes hingewiesen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Gemeinde nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Gemeinde gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Gemeinde gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Gemeinde, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- Für den Fall, dass das Vorliegen eines dem GWB unterliegenden öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber (hier ggf. die Gemeinde) über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat die Gemeinde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge942 482,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTNG Stadtnetz GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsWirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz - Endgültiges Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots942 482,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
BeschreibungBauleistungen für das Gigabitnetz
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsWirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
TitelWirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
Datum der Auswahl des Gewinners19/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses30/12/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn
Registrierungsnummer010575782-0000-62
PostanschriftDorfplatz 2
StadtHeikendorf
Postleitzahl24226
Land, Gliederung (NUTS)Plön (DEF0A)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle Amt Schrevenborn
E-Mailvergabe@amt-schrevenborn.de
Telefon04312409119
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer04319884542
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 431 9884542
Fax+49 431 9884702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0101
Offizielle BezeichnungTNG Stadtnetz GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 6002 KI
PostanschriftGerhard-Fröhler-Str. 12
StadtKiel
Postleitzahl24106
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailinfo@tng.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0102
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung019c32d1-74cf-427b-8f7d-952ba5eeae14  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/02/2026 16:57:50 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung95133-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe28/2026
Datum der Veröffentlichung10/02/2026