Die benötigten Leistungen konnten nur im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß des § 14 Abs.4 Nr.2 b und c VgV ausschließlich mit Terranet Software GmbH verhandelt werden. Die Auftraggeberin durfte ihren Beschaffungsbedarf (Software DIAS ANALYTICS) herstellerspezifisch beschreiben, weil bei einem Wechsel auf eine anderweitige Software gravierende Kompatibilitätsrisiken bestehen, was mitunter im laufenden Betrieb der Software und damit zugleich auch beim Betrieb des Gesamtsystems bitAnalytics & BITMARCK_ 21c|ng fortwährend zu Störungen führen würde. Des Weiteren würde eine Umstellung einen erheblichen Investitions-, Zeit-, Personal- und Schulungsaufwand sowohl auf Seiten der Auftraggeberin als auch ihrer Kunden nach sich ziehen. Schließlich steht bei einem Softwarewechsel zu befürchten, dass bereits von BITMARCK getätigte Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Software DIAS ANALYTICS nachträglich entwertet werden.
Die Auftraggeberin durfte sich daher in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 VgV allein an die TERRANET Software wenden, weil zum einen aus technischen Gründen die gegenständliche Leistung nur von der TERRANET Software GmbH erbracht werden kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV) und somit kein Wettbewerb vorhanden ist, der beachtet werden müsste und zum anderen wegen des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten die gegenständliche Leistung nur von der TERRANET Software GmbH erbracht werden kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV).
Vorliegend muss der Auftragnehmer nicht nur eine BI-geeignete Software bereitstellen, sondern mittels entsprechender Mitarbeiter, die von BITMARCK übernommen werden, auch die Interoperabilität mit dem bereits im Einsatz befindlichen Kernstandard BITMARCK_21c|ng und weiterer von Krankenkassen eingesetzten Drittprodukten berücksichtigen. Aufgrund dieser technischen Besonderheit verfügt nur die TERRANET Software GmbH über das technische Know-How, um die Datawarehouse-Software DIAS ANALYTICS so zu erstellen, dass sie beschwerdefrei mit der Kernanwendung BITMARCK_21c|ng sowie den anderen Krankenkassenanwendungen kommunizieren kann. Die Software DIAS ANALYTICS wird insbesondere auch nicht von dritten Unternehmen oder sonstigen Vertriebspartnern eingesetzt und lizensiert, die ein Know-How haben, welches mit dem von der TERRANET Software GmbH auch nur im Ansatz vergleichbar ist. Die produktspezifisch beschriebene Softwarelösung kann auch und insbesondere aufgrund bestehender Ausschließlichkeitsrechte nur von der TERRANET Software GmbH geliefert werden. Die Software wird nicht durch Dritte, wie z.B. Reseller, vertrieben.
Aufgrund der erheblichen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwendungen, die für eine Umstellung auf die Migration auf eine Alternativlösung in Form eines Softwarewechsels erforderlich wären, sowie der bestehenden Kompatibilitäts- und Migrationsrisiken, die zu einer Gefahr für den störungsfreien Betrieb einer Vielzahl angebundener Krankenkassen bestehen führt, ist keine vernünftige Alternativlösung ersichtlich. Auch ist die Einschränkung des Wettbewerbs auf den Hersteller TERRANET Software GmbH vorliegend nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.