95431-2022 - ErgebnisDeutschland-Essen: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 37/2022 22/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Service GmbH
Postanschrift: Kruppstraße 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Esen
E-Mail: zam@bitmarck.de
Fax: +49 2011766492000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: 100%ige Tochtergesellschaft mbH der BITMACK Holding GmbH, eine Arbeitsgemeinschaft nach SGB als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter Krankenkassen und deren Verbände sind
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Erbringung von IT-Dienstleistungen (u.a. Softwareentwicklung und Rechenzentrumsbetrieb) im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung einer kundenindividuellen und -konfigurierbar wie erweiterbaren Business-Intelligence-/ Datawarehouse-SW DIAS ANALYTICS basierend auf Microsoft SQL-Servertechn. im Rahmen eines Asset-Kaufs
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Erwerb einer kundenindividuellen und -konfigurierbar wie erweiterbaren Business-Intelligence-/Datawarehouse-Lösung(„Software DIAS ANALYTICS“) von der TERRANET Software GmbH basierend auf Microsoft SQL-Servertechnologie im Wege eines Asset-Kaufs nebst den auf DIAS ANALYTICS basierenden AddOns/
Schnittstellenmodulen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48480000 Softwarepaket für Vertrieb, Marketing und Business-Intelligence, 48482000 Business-Intelligence-Softwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Kunden der Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30 000 Mitarbeiter und mehr als 20 Millionen Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von BITMARCK.
In diesem Kontext stellt die BITMARCK Service GmbH (BITMARCK) als Dienstleisterin für die Krankenkassen neben Datenclearing auch BI-Funktionalitäten zur Verfügung. BITMARCK hatte sich insoweit im Jahr 2017 dazu entschieden, ihren Kunden mittels eines Datawarehouse (DWH)-Systems eine einheitliche stabile BI-Lösung anzubieten. Zu diesem Zweck hat sie bereits seit 2017 – nach Durchführung eines Vergabeverfahrens die Lieferung, Support / Wartung sowie Weiterentwicklungsleistungen der Software DIAS ANALYTICS von der Terranet Software GmbH (TERRANET) zur Anbindung an die Standardsoftware BITMARCK_21c| ng sowie weitere Quellsysteme diverser Dienstleister bezogen. Diese Standardsoftware wird von der BITMARCK inklusive der Software DIAS ANALYTICS als kassenindividuelles Datawarehouse-System an Krankenkassenkunden ausgeliefert.
Zur dauerhaften Sicherung dieses Geschäftsfeldes und ihrer Leistungsfähigkeit gegenüber ihren Kunden hat die BITMARCK die o.g. Softwarelösung im Wege eines Asset-Kaufs nebst den auf DIAS ANALYTICS basierenden AddOns/Schnittstellenmodulen
erworben. Da BITMARCK bereits die Softwarelösung von der TERRANET in die
eigene BI-Lösung eingebaut hat, kann BITMARCK nur mit Hilfe der DIAS ANALYTICS Software dauerhaft eine technisch und fachlich leistungsfähige BI-Gesamtlösung als kundenspezifisches Datawarehouse ihren Kunden und Gesellschaftern zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bereitstellen bzw. weiterentwickeln.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die benötigten Leistungen konnten nur im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß des § 14 Abs.4 Nr.2 b und c VgV ausschließlich mit Terranet Software GmbH verhandelt werden. Die Auftraggeberin durfte ihren Beschaffungsbedarf (Software DIAS ANALYTICS) herstellerspezifisch beschreiben, weil bei einem Wechsel auf eine anderweitige Software gravierende Kompatibilitätsrisiken bestehen, was mitunter im laufenden Betrieb der Software und damit zugleich auch beim Betrieb des Gesamtsystems bitAnalytics & BITMARCK_ 21c|ng fortwährend zu Störungen führen würde. Des Weiteren würde eine Umstellung einen erheblichen Investitions-, Zeit-, Personal- und Schulungsaufwand sowohl auf Seiten der Auftraggeberin als auch ihrer Kunden nach sich ziehen. Schließlich steht bei einem Softwarewechsel zu befürchten, dass bereits von BITMARCK getätigte Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Software DIAS ANALYTICS nachträglich entwertet werden.
Die Auftraggeberin durfte sich daher in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 VgV allein an die TERRANET Software wenden, weil zum einen aus technischen Gründen die gegenständliche Leistung nur von der TERRANET Software GmbH erbracht werden kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV) und somit kein Wettbewerb vorhanden ist, der beachtet werden müsste und zum anderen wegen des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten die gegenständliche Leistung nur von der TERRANET Software GmbH erbracht werden kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV).
Vorliegend muss der Auftragnehmer nicht nur eine BI-geeignete Software bereitstellen, sondern mittels entsprechender Mitarbeiter, die von BITMARCK übernommen werden, auch die Interoperabilität mit dem bereits im Einsatz befindlichen Kernstandard BITMARCK_21c|ng und weiterer von Krankenkassen eingesetzten Drittprodukten berücksichtigen. Aufgrund dieser technischen Besonderheit verfügt nur die TERRANET Software GmbH über das technische Know-How, um die Datawarehouse-Software DIAS ANALYTICS so zu erstellen, dass sie beschwerdefrei mit der Kernanwendung BITMARCK_21c|ng sowie den anderen Krankenkassenanwendungen kommunizieren kann. Die Software DIAS ANALYTICS wird insbesondere auch nicht von dritten Unternehmen oder sonstigen Vertriebspartnern eingesetzt und lizensiert, die ein Know-How haben, welches mit dem von der TERRANET Software GmbH auch nur im Ansatz vergleichbar ist. Die produktspezifisch beschriebene Softwarelösung kann auch und insbesondere aufgrund bestehender Ausschließlichkeitsrechte nur von der TERRANET Software GmbH geliefert werden. Die Software wird nicht durch Dritte, wie z.B. Reseller, vertrieben.
Aufgrund der erheblichen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwendungen, die für eine Umstellung auf die Migration auf eine Alternativlösung in Form eines Softwarewechsels erforderlich wären, sowie der bestehenden Kompatibilitäts- und Migrationsrisiken, die zu einer Gefahr für den störungsfreien Betrieb einer Vielzahl angebundener Krankenkassen bestehen führt, ist keine vernünftige Alternativlösung ersichtlich. Auch ist die Einschränkung des Wettbewerbs auf den Hersteller TERRANET Software GmbH vorliegend nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 023-057701
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung einer kundenindividuellen und -konfigurierbar wie erweiterbaren Business-Intelligence-/ Datawarehouse-SW DIAS ANALYTICS basierend auf Microsoft SQL-Servertechn. im Rahmen eines Asset-Kaufs
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: TERRANET Software GmbH
Postanschrift: Karl-Marx-Allee 90 A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen
Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Dieser lautet: "Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.“ Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/02/2022