95741-2021 - ErgebnisDeutschland-Leipzig: Verpflegungsdienste für Schulen
OJ S 38/2021 24/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Leipzig
Postanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jonas Melzian
E-Mail: jonas.melzian@leipzig.de
Telefon: +49 341/1230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Speisenversorgung Schule Karl-Heine-Straße in Trägerschaft der Stadt Leipzig
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe eines Vertrags zur Speisenversorgung der Schule Karl-Heine-Straße, Gymnasium in Trägerschaft der Stadt Leipzig.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 4 598 948,48 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung: Leipzig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Vergabe eines Vertrags zur Speisenversorgung der Schule Karl-Heine-Straße, Gymnasium in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Bestandteil der Speiseversorgung ist die innovative Umsetzung des Schulkonzeptes für nachhaltiges Lernen und Handeln „SchülerInnen kochen für SchülerInnen“ durch den Auftragnehmer.
Das Leistungsspektrum hat nachfolgende Bestandteile:
— Herstellung und Anlieferung von Lebensmitteln und Speisen in den Verpflegungssystemen „Cook & Freeze“ und „Mischküche“,
— Lieferung und Bereitstellung von Getränken,
— Abschluss privatrechtlicher Verträge mit den Sorgeberechtigten,
— Annahme von Bestellungen (Bestellsystem) und Realisierung des gesamten Kassierungsverfahrens,
— Essenausgabe,
— Geschirrbereitstellung sowie Geschirrreinigung,
— ganzheitliche Bewirtschaftung der Ausgabeküche inklusive der Schülerküche.
Im Rahmen der Umsetzung des Schulkonzeptes sind Aufgaben in den Bereichen „Kochen“ und „Service“ gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern durchzuführen:
— Annahme der gelieferten Lebensmittel/Speisen,
— Vorbereitung des täglichen Versorgungsablaufs,
— Herstellung von Speisen gemäß der Speisenplanung,
— Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung und Hilfestellung in der Nebenproduktion (herstellen von Teilkomponenten) mit den sogenannten “Koch-Kindern”,
— Ausgabe der Speisen,
— Unterstützung bei der Realisierung der Pausenversorgung,
— Reinigung sämtlichen Geschirrs, Bestecks, Speisenbehältnisse, GN-Behältnisse.
Der Vertragsabschluss erfolgt für die zu erbringende Gesamtleistung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lebensmitteleinsatz/Nachhaltigkeit / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Kundenbetreuung / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 25 %
Kostenkriterium - Name: Menüpreis / Gewichtung: 15 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Stadt Leipzig hat das Recht, durch einseitige Erklärung (Option), eine zweimalige Verlängerung des Vertrags um jeweils 2 Jahre herbeizuführen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 084-199101
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Speisenversorgung Schule Karl-Heine-Straße in Trägerschaft der Stadt Leipzig
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/08/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Menüpartner GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 598 948,48 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braunstraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braunstraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/02/2021