Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Vollständige Deklaration anfallender Abfälle laut Anforderung der annehmenden Stellen. Ergänzende Deklarationsanalysen der annehmenden Stellen/Vorgaben der Unteren Abfallbehörden/gesetzliche Auflagen werden erfüllt. Für anfallende Holzabfälle wird eine Deklaration gemäß AltholzV notwendig, um Entsorgungswege
Bestimmen zu können, diese Deklaration ist nicht Bestandteil des HV für mit Asbest verunreinigte Materialien oder für Materialien dir welche der Verdacht auf eine
Verunreinigung mit Asbest besteht, sind erhöhte Anforderangen bei der Durchfühnmg der Deklarationsanalytik notwendig, diese sind nicht im HV hinterlegt
Da der Projektfortschritt maßgebend ist und eine Einarbeitung sowie vorausgehende anderweitige Beauftragung aus zeitkritischen Punkten erhebliche Einwirkungen hätte. Die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft ist im Projekt engmaschig eingearbeitet und gewährleistet mit der Ausführung dieser Leistung den Baufortschritt ohne Verzögerungen. Ohne Deklarationsanalytik ist keine Absteuerung der anfallenden zu entsorgenden Materialien möglich die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft ist im Projekt engmaschig eingearbeitet und gewährleistet mit der Ausführung dieser Leistung den Baufortschritt ohne Verzögerungen. Wird diese zusätzliche Leistung nicht durch die Fa. Dr. Spang bearbeitet, sind objektbezogene Verzögerungen zu erwarten.