Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund fehlender BE-Flächen und geänderter Arbeitsabläufe wird die Insitubeprobung für geplante Aushub notwendig. Aufgrund der geplanten Tiefe der Baugrube sind zur Gewinnung der Proben
Klemrammbohrungen notwendig.
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil des Hauptauftrags:
— Durchführung von Kleinrammbohrungen (einrichten, umsetzen und einmessen),
— Entnahme von Bodenproben aus Bohrsondierungen,
— Erstellung von Mischproben aus Bohrsondierungen,
— Probenahmeprotokolle für Mischproben,
— zeichnerische Darstellung der Bohrergebnisse.
Da der Projektfortschritt maßgebend ist und eine Einarbeitung sowie vorausgehende anderweitige Beauftragung aus zeitkritischen Punkten erhebliche Einwirkungen hätte. Die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft ist im Projekt engmaschig eingearbeitet und gewährleistet mit der Ausführung dieser Leistung den Baufortschritt ohne Verzögerungen. Bauverzögerongen da bei den zurzeit zur Verfügung stehenden BE-Flächen immer nur kleine Mengen Material bereitgestellt werden könnten und nach Deklaration (ca. 2 Wochen) abgefahren werden könnten und in der Zwischenzeit der Baubetrieb ruhen müsste.
Die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft ist im Projekt engmaschig eingearbeitet und gewährleistet mit der Ausführung dieser Leistung den Baufortschritt ohne Verzögerungen. Wird diese zusätzliche Leistung nicht durch die Fa. Dr. Spang bearbeitet, sind objektbezogene Verzögerungen zu erwarten.