96028-2025 - Ergebnis
Deutschland – Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste – Rahmenvereinbarung Evaluierung der Neubau-Förderprogramme des BMWSB
OJ S 30/2025 12/02/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
E-MailIP2@bbr.bund.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung Evaluierung der Neubau-Förderprogramme des BMWSB
BeschreibungDie Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren. Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen: • Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030), • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) und • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF, Laufzeit 1.6.2023 bis 31.12.2030) Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die THG-Emissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die energetischen Anforderungen gehen deutlich über das aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebene Maß hinaus. Die Auflage weiterer Förderprogramme ist denkbar. Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme dient einer begleitenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) nach § 7 BHO. Die Evaluierung als Bestandteil der wissenschaftlichen Ressortarbeit unterstützt darüber hinaus dabei, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, weitere Fragestellungen zu beantworten, nationale und europäische Berichtspflichten des BMWSB zu erfüllen und Grundlagenwissen in den Themenbereichen Klimaschutz und Ressourcenschutz zu generieren. Dazu wurde in einem vorausgehenden Projekt ein gemeinsames Evaluierungskonzept für die Förderprogramme KFN und WEF erarbeitet. Für das Förderprogramm KNN ist ein entsprechendes, leicht angepasstes Evaluierungskonzept vorzusehen. Alle in diesem Kontext erforderlichen Evaluierungsleistungen sollen durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Dies ermöglicht eine qualitativ kontinuierliche Evaluierung und dem Auftraggeber die nötige Flexibilität, um ggf. auch kurzfristig auf jeweilige Entwicklungen oder neue Rahmenbedingungen mit weiteren Einzelaufträgen reagieren zu können. Die Rahmenvereinbarung soll auch ggf. weitere, künftige Neubau-Förderprogramme des BMWSB abdecken.
Kennung des Verfahrens5bcf67c0-4040-4615-af63-0cd8d3c8406f
Interne Kennung10.17.04-24.01
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBonn
Postleitzahl53179
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 689 075,63 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationenweitere verbindliche Regelungen siehe Dokument "Informationen zur Vergabe"
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung Evaluierung der Neubau-Förderprogramme des BMWSB
BeschreibungDie Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren. Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen: • Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030), • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) und • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF, Laufzeit 1.6.2023 bis 31.12.2030) Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die THG-Emissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die energetischen Anforderungen gehen deutlich über das aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebene Maß hinaus. Die Auflage weiterer Förderprogramme ist denkbar. Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme dient einer begleitenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) nach § 7 BHO. Die Evaluierung als Bestandteil der wissenschaftlichen Ressortarbeit unterstützt darüber hinaus dabei, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, weitere Fragestellungen zu beantworten, nationale und europäische Berichtspflichten des BMWSB zu erfüllen und Grundlagenwissen in den Themenbereichen Klimaschutz und Ressourcenschutz zu generieren. Dazu wurde in einem vorausgehenden Projekt ein gemeinsames Evaluierungskonzept für die Förderprogramme KFN und WEF erarbeitet. Für das Förderprogramm KNN ist ein entsprechendes, leicht angepasstes Evaluierungskonzept vorzusehen. Alle in diesem Kontext erforderlichen Evaluierungsleistungen sollen durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Dies ermöglicht eine qualitativ kontinuierliche Evaluierung und dem Auftraggeber die nötige Flexibilität, um ggf. auch kurzfristig auf jeweilige Entwicklungen oder neue Rahmenbedingungen mit weiteren Einzelaufträgen reagieren zu können. Die Rahmenvereinbarung soll auch ggf. weitere, künftige Neubau-Förderprogramme des BMWSB abdecken.
Interne Kennung10.17.04-24.01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2031
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 689 075,63 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung5 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungQualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung5 000 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen2 689 075,63 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung5 000 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung2 689 075,63 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Registrierungsnummer991-10648-23
StadtBonn
Postleitzahl53179
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-MailIP2@bbr.bund.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDie Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Str. 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon0228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb94bcb5a-a189-4d9a-9689-65649e2b44ab  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/02/2025 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung96028-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe30/2025
Datum der Veröffentlichung12/02/2025