96244-2021 - ErgebnisDeutschland-Verden: Bedarfspersonenbeförderung
OJ S 38/2021 24/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verdener Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Moorstraße 2 a
Ort: Verden (Aller)
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
E-Mail: henning.rohde@allerbus.de
Telefon: +49 4231922710
Fax: +49 4231922730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.allerbus.de/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: oeffentlicher Nahverkehr Stadt- und Region

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung von Leistungen Bedarfsgesteuerte Verkehre im VBN-Plus Sammeltaxi Verden
Referenznummer der Bekanntmachung: VVG102/2020
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der im bedarfsorientierten öffentlichen Personenbeförderung (AST Verkehr). Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Ausschreibende Stelle ist die Verdener Verkehrsgesellschaft mbH. Durch sie erfolgt auch die Zuschlagserteilung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE93B Verden
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsbeschreibung VBN-Plus Sammeltaxi Verden Das VBN-Plus Sammeltaxi (AST) ist ein ergänzendes Fahrtenangebot zu den Regionalbus- und Stadtbuslinien in der Stadt Verden. Es zeichnet sich durch folgende Wesentliche Vorteile aus:
— Erschließung von Bereichen mit geringer ÖPNV-Anbindung • Bequem bis vor die Haustür
— Günstiger als ein normales Taxi
— Stündlich „nach Plan“ - werktags zwischen 6.00 und 23.00 Uhr; Sonn- und Feiertags bedarfsgerecht „nach Plan“.
Die AST-Linien 80, 81, 82 und 83 verbinden die östlichen Gewerbegebiete sowie die Ortsteile Döhlbergen, Rieda, Hönisch, Hinterhönisch, Groß und Klein Hutbergen, Eissel, Walle und Scharnhorst mit der Verdener Innenstadt und dem ZOB am Bahnhof Verden. Die AST-Linien 84, 85 und 86 ergänzen werktags in den Abendstunden die Stadtbuslinien 711, 712 und 701. Diese verbinden die Ortsteile Dauelsen, Eitze und Borstel mit dem ZOB. Die Abfahrtzeiten des AST sind auf die Ankünfte bzw. Abfahrten der Regio-S Bahn ausgerichtet. Für alle Linien gilt, dass immer von einer Haltestelle zur im Fahrplan festgelegten Zeit abgefahren wird und die Fahrgäste am Zielort bis zur angegebenen Adresse gebracht werden. Fahrten zwischen den verschiedenen Linien sind nicht direkt möglich. Nur als Ergänzung erfolgt zu bestimmten Zeiten ein Transport zu den mit Stadtbuslinien erschlossenen Bereichen. Ein Parallelverkehr zur selben Zeit ist jedoch ausgeschlossen. Leistungsbeschreibung:
— Das AST fährt in der Regel montags bis samstags im Stundentakt zwischen 6.00 und 23.00* Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 14.00 und 19.00 Uhr* nach jeweils gültigem Fahrplan (s. Anlage Vergabeunterlagen) * zzgl. Nachlauf;
— Voraussetzung für die Beförderung mit dem AST ist die vorherige telefonische Anmeldung mindestens 30 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen VBN-Plus Abfahrtzeit unter Tel. 04231 xxxxxx (Rufnummer wird vom AG bestimmt und bekanntgegeben. Der AG leitet die Rufnummer auf den Telefonanschluss des AN dauerhaft weiter);
— Anzugeben sind Name, gewählte Abfahrtzeit, VBN-Plus-Abfahrtstelle, Fahrtziel sowie Anzahl der Personen und ggf. die Anzahl großer Gepäckstücke;
— das AST sammelt die Fahrgäste entlang der Linie an den Haltestellen ein und setzt sie in der Innenstadt am gewünschten Ziel ab bzw. fährt die Innenstadthaltestellen an, um die Fahrgäste in die Ortschaften bzw. in die östlichen Gewerbegebiete zu befördern;
— vorrangig wir der ZOB bedient, um Anschlüsse an den SPNV zu gewährleisten. Hier ist eigens eine Haltestelle für das AST VBN Plus eingerichtet (Mast Zufahrt Bussteig) Das Fahrtticket wird beim Fahrer erworben. Der Auftragnehmer gibt Fahrkarten an die Kunden aus und übernimmt das Inkasso. Der Auftragnehmer führt Aufschreibungen jeweils über Starthaltestelle, Zielhaltestelle, Anzahl Personen und Ankunftszeit an der Zielhaltestelle. Unter Zugrundelegung dieser Daten rechnet der Auftragnehmer 1-mal monatlich (bis zum 10. des Nachmonats) die Leistungen mit der VVG ab. Einzelheiten regelt der Verkehrsvertrag. Für das VBN-Plus Sammeltaxi gelten grundsätzlich die Beförderungsbedingungen im VBN https://www.vbn.de/tickets/tarifbestimmungen ausgenommen deren Beförderungstarif,
— stattdessen gilt ein gesonderter Tarif für das AST VBN Plus Verden (Anlage Tarifzonenplan) Ergänzung:
— Jeder Fahrgast mit einem gültigen VBN-Plus Ticket kann 2 Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr unentgeltlich mitnehmen,
— das VBN-Plus Ticket ist nicht übertragbar und kann nur für eine einfache Fahrt genutzt werden. Fahrtunterbrechungen sind nicht möglich. Hunde, ausgenommen Führhunde, die einen Blinden begleiten, dürfen nicht befördert werden. Für die Weiterfahrt mit dem Stadtbus, den Regionalbussen oder der Regio-S Bahn ist zusätzlich der VBN-Tarif https://www.vbn.de/tickets/ticketangebot/ zu entrichten. Das Fahrpersonal muss hierüber Kenntnisse haben und Auskünfte geben. Das Anrufsammeltaxi muss bei seinen Fahrten von außen sichtbar deutlich als solches erkennbar sein.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 215-528261
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 413115-2943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/02/2021