Beschreibung der Beschaffung
Erbringung der Gewässerschutzberatung (Trinkwasserschutz) im Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) Rühen gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“ für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2025 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes. Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutzkonzept im Auftrag der LSW Netz GmbH & Co. KG von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen
Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz des NLWKN.
Das TGG Rühen umfasst im niedersächsischen Teil eine Gesamtfläche von 11 830 ha, von denen 5 440 ha landwirtschaftlich genutzt werden (zugleich Beratungsfläche). Die landwirtschaftliche Fläche differenziert sich in 4 780 ha Acker (1.286 Schläge) und 660 ha Grünland (365 Schläge), die von 85 Bewirtschaftern genutzt wird.
Weitere Hinweise:
a) Hinweise zur Laufzeit (Bewilligung) des Vorhabens
Gemäß Ziffer 9 der niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Gewässerschutzberatung Landwirtschaft)“ tritt die Förderrichtlinie mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft. Somit kann derzeit unter Beachtung entsprechender Fristen nur eine Laufzeit des Auftrages für den Zeitraum der bisher vorliegenden Bewilligung vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2022 zugrunde gelegt werden. Mit der Vergabe wird jedoch auch die Option auf eine Fortführung über den gesamten 5jährigen Zeitraum bis zum 31.12.2025 verbunden, sofern die entsprechenden Fördermittel für diesen optionalen Bewilligungszeitraum vorliegen.
b) Geschätzter Wert ohne MwSt:
495 000,00 EUR. Dieser geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf 5 Jahre (2021-2025). Bezogen auf die bewilligten 2 Jahre (2021 und 2022) liegt der Betrag bei anteilig 198 000,00 EUR.