96271-2021 - WettbewerbDeutschland-Frankfurt am Main: Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
OJ S 38/2021 24/02/2021
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Qualifizierungssystem für Montage, Verkabelung und Stahlbau für die Errichtung von BOS-Funk-Anlagen bei der Deutschen Bahn AG
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 78
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffung IT-Hardware (FE.EA 54)
E-Mail: detlef.ab.mueller@deutschebahn.com
Telefon: +49 69265-48817
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Montage, Verkabelung und Stahlbau für die Errichtung von BOS-Funk-Anlagen bei der Deutschen Bahn AG
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
51112000 Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Bundesweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss von Rahmenverträgen/Verträgen über Montage, Verkabelung und Installationsleistungen für das digitale BOS-Funknetz (BOS= Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) an ca. 310 Bahnhöfen (überwiegend der Kategorie 1-3) im Bundesgebiet.
Eine geplante erste Vergabe soll in zwei Gebietslosen (nach Bundesländern) aufgeteilt werden. Der Auftraggeber behält sich eine weitere Losaufteilung im Rahmen der Angebotsaufforderung vor.
Abrufberechtigt ist die Deutsche Bahn AG sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen. Konkretisierungen erfolgen in den Vergabeunterlagen.
In der geplanten ersten Ausschreibung sollen je Los mit den drei Bestbietern mengenoffene Rahmenverträge geschlossen werden.
— Los 1: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Berlin, Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern,
— Los 2: Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg.
Die Beauftragung für die jeweiligen Projekte erfolgt zwischen den drei RV Partnern anhand der für das Projekt ermittelten RV Konditionen (Preise) bei dem jeweils günstigsten RV Partner.
Änderungen in den Vergabeunterlagen behält sich der Auftraggeber vor.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
6. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat,
7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention,
8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde,
9. Erklärung zu §§122-124 GWB,
10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens,
11. Erklärung zu schweren Verfehlungen,
12. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen,
13. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
14. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn,
15. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-15 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument wird den Teilnehmern von der Kontaktstelle zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus sind von den Wirtschaftsteilnehmern zur Qualifikation folgende Nachweise zu erbringen:
— der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen,
— Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B Bürgel), welche nicht älter als 6 Monate ist,
— Nachweis des eingeräumten Kreditrahmens durch ein Bankinstitut oder vergleichbare Information welche nicht älter als 6 Monate ist.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Vorlage einer gültigen Betriebshaftpflichtpolice sowie Nachweis der Höhe der Versicherungssumme, die Deckungssumme muss mindestens 2,5 Mio EUR je Schadensereignis für Personen und Sachschäden zzgl. Folgeschäden und 500 Tsd. EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, wobei die Deckungssumme im Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen muss:
— Angaben zu Firmenverflechtungen, Tochtergesellschaften, Firmenverbünde (inkl. Standorte), Darstellung ggf. als Organigramm,
— Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Bieter ohne Sitz in Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben,
— Erklärung über die Eintragung in der Handwerksrolle, das Berufsregister oder der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe zu einer Bietergemeinschaftserklärung, sofern zutreffend.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
— Leistungen – Liefer- und Montageinhalte – Schwerpunktinhalte.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Leistungen der Montage, der Verkabelung und des Stahlbaus für ITK-Anlagen zu dieser Bekanntmachung, gelten ausschließlich für die Errichtung von BOS-Funk-Anlagen im Bereich der DB AG. Folgende Schwerpunktinhalte werden gefordert:
— Allgemeine Baustelleneinrichtungen einschl. der Lieferung, Aufstellung, Vorhaltung und des Abbaus von Absperrungen, Sicherungen, Rollgerüste und Standgerüste,
— Herstellung, Lieferung und Montage von Stahlbaukomponenten wie Masten bis 6 m Höhe über Flächenoberkante, Multiplattenfundamente, Antennenhalterungen zur Wand und Dachmontage, in Teilen über 15 m Höhe, verzinkt oder in RAL-Farben, für die Aufnahme von Antenneneinrichtungen einschl. dazugehöriger statischer Berechnungen,
— Montage von Antennen in Teilen über 15 m Höhe,
— Lieferung und Herstellung von äußeren Blitzschutzeinrichtungen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Lieferung und Herstellung von äußeren Blitzschutzeinrichtungen,
— Lieferung und Herstellung einschl. Inbetriebnahme von Verkabelungen und
(Unter-)Verteilungen für Anlagen zur Stromversorgung bis 380V einschl. des inneren Blitzschutzes sowie der messtechnischen Nachweise der Funktion
— Lieferung und Herstellung einschl. Inbetriebnahme von Erdungsanlagen/Anlagen zum Potentialausgleich – in Teilen mit der Herstellung von Gleis(erd)anschlüssen,
— Lieferung und Herstellung einschl. Inbetriebnahme von Verkabelungen und Verteileinrichtungen von LWL- und Kupferverkabelungen (Cat/FB) innerhalb der Stationen sowie der messtechnischen Nachweise der Funktion,
— Herstellergebundene Lieferung und Herstellung/Montage von Verkabelungen und Verteileinrichtungen von Leck- und HF-Verkabelungen einschl. der Montage herstellergebundener Stecker, Koppler, Tapper usw. sowie der messtechnischen Nachweise der Funktion.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Lieferung und Montage von Kabelführungssystemen verschiedenster Arten (Kanäle bis Gitterrinnen),
— Durchführung von Arbeiten einschl. der Lieferung von Materialien für den Tiefbau – Kabelrohrsysteme, Kleinschächte, Ortbetonfundamente für Masten, Fundamente für Outdoorschränke,
— Führen von Bauakten sowie die Erstellung von Bestandsunterlagen nach Vorgaben/Regelwerke der DB.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Anzahl von derzeit etwa 310 Stationen zur Ausrüstung, sollen grundsätzlich in 2 Lose aufgeteilt werden. Daraus resultierend ergeben sich 2 Qualifizierungsstufen. Für die Qualifizierung zur Vergabe für das Los 1 oder das Los 2 sind die Nachweise zur Leistungsfähigkeit entsprechend zu erbringen.
Der Teilnehmer hat zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Qualifizierungssystems folgende Erklärungen/Nachweise zu u. s. Referenzen vorzulegen, um eine oder beide Qualifzierungsstufen zu erreichen:
a) Qualifizierungsstufe 1 – Nachweis der Fähigkeit (Errichtung bis zur Inbetriebnahme).
Der Teilnehmer muss durch eine unterzeichnete Eigenerklärung der Geschäftsführung bzw. deren Vertretung die Qualifizierungsstufe 1 nachweisen und erklären, dass die betrieblichen Kapazitäten zur Errichtung von mindestens 20 Objektversorgungsanlagen Funk pro Vertragsjahr vorhanden sind. Die Stationen entsprechen den Kategorien 1-3*) der DB Station&Service AG.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Bieter der Qualifizierungsstufe 1 können auf ein Los limitiert werden.
b) Qualifizierungsstufe 2 - Nachweis der Fähigkeit (Errichtung bis zur Inbetriebnahme).
Der Teilnehmer muss durch eine unterzeichnete Eigenerklärung der Geschäftsführung bzw. deren Vertretung die Qualifizierungsstufe 2 nachweisen und erklären, dass die betrieblichen Kapazitäten zur Errichtung von mindestens 40 Objektversorgungsanlagen Funk pro Vertragsjahr vorhanden sind. Die Stationen entsprechen den Kategorien 1-3*) der DB Station&Service AG.
Bieter der Qualifizierungsstufe 2 sind grundsätzlich für beide Lose berichtigt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Nachweis von Eigenerklärung/Qualitätssicherungssystem/Referenzen:
Der Teilnehmer hat zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Qualifizierungssystems folgende Eigenerklärung/ Qualitätssicherungssystemnachweise/Referenzen vorzulegen:
1. Eigenerklärung:
Für beide Stufen gilt inhaltlich in der Eigenerklärung:
Die Eigenerklärung schließt die Erfüllung der o. g. Leistungen – Liefer- und Montageinhalte – Schwerpunktinhalte uneingeschränkt ein.
Der Teilnehmer muss in der Eigenerklärung plausibel darlegen und beschreiben, wie er die Leistungserfüllung der beschriebenen Beschaffung sicherstellt, durch
— Erklärung für welche Qualifizierungsstufe 1 oder 2 die Qualifizierung erfolgt,
— Nennung Anzahl der Mitarbeiter seines Unternehmens,
— Nennung Partner- oder Sub-Unternehmen zu einem oder mehrerer Leistungsschwerpunkte.
Mit Beschreibung der daraus resultierenden Aufgaben und Erfüllung als GU
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Beschreibung der Technischen Ausrüstung seines Unternehmens, der Partner und Sub-Unternehmer (Werkzeuge, Hebezeuge, Gerüste, Fahrzeuge),
— Verpflichtung der Partner und Sub-Unternehmer zur Zahlung des mindestens gesetzlichen Mindestlohns,
— Nennung bei Einsatz von Leiharbeitern,
— Ausschluss von Werkverträgen bei Leiharbeitern.
2. Angaben über ein Qualitätssicherungssystem:
Angaben über ein Qualitätssicherungssystem (DIN ISO 9001-Zertifizierung oder vergleichbar); Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
3. Referenzen zum Nachweis der Fähigkeit (Errichtung bis Inbetriebnahme):
Referenz 1:
Benennung von mindestens 10 Projektreferenzen für die Errichtung von vergleichbaren Anlagen in den vergangenen 5 Jahren (Zeitraum zwischen Abnahme des jeweiligen Referenzprojektes und Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung), die vollständig abgenommen worden sind.
Nachweise zu den Referenzanforderungen: Die Angaben zu den Referenzen sind in der Anlage „Referenz“ als bearbeitbares Dokument enthalten, das den Teilnehmern von der Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird. Es müssen alle Textfelder ausgefüllt werden.
Referenz 2:
Referenzen zum Nachweis der Fähigkeit (Errichtung bis Inbetriebnahme)
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Vorlage und Nachweis von mindestens 2 detaillierten Projektreferenzen; diese können Teil der Aufstellung aus Referenz 1 sein. Die 2 detaillierten Projektreferenzen sind für die Errichtung von Anlagen in den vergangenen 5 Jahren (Zeitraum zwischen Abnahme des Referenzprojektes und Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung) darzustellen, die beiden Projektreferenzen müssen vollständig abgenommen worden sein.
Nachweise zu den Referenzanforderungen: Die Angaben zu den Referenzen sind in der Anlage „Referenz“ als bearbeitbares Dokument enthalten, das den Teilnehmern von der Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird. Es müssen alle Textfelder ausgefüllt werden.
Gegenstand der Leistungen des Bieters in jedem zu benennendem Projekt zu beiden Referenzen müssen mindestens gewesen sein:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Lieferung und Herstellung einschl. Inbetriebnahme von Verkabelungen und (Unter-)Verteilungen für Anlagen zur Stromversorgung bis 380 V einschl. des inneren Blitzschutzes sowie der messtechnischen Nachweise der Funktion,
— Lieferung und Herstellung einschl. Inbetriebnahme von Erdungsanlagen/Anlagen zum Potentialausgleich sowie der messtechnischen Nachweise der Funktion,
— Lieferung und Herstellung einschl. Inbetriebnahme von Verkabelungen und Verteileinrichtungen von LWL-Verkabelungen sowie der messtechnischen Nachweise der Funktion,
— Lieferung und Montage von Kabelführungssystemen verschiedenster Arten (Kanäle bis Gitterrinnen),
— Durchführung von Arbeiten einschl. der Lieferung von Materialien für den Tiefbau – Kabelrohrsysteme, Kleinschächte, Ortbetonfundamente, Plattenbeläge, Pflasterarbeiten,
— Führen von Bauakten.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Projekte müssen durch den Bieter als beauftragtes Unternehmen für die vorher genannten Leistungen – mit oder ohne Subunternehmer – erbracht worden sein. Die Beauftragung als Subunternehmer in den Projekten kann als Referenz angegeben werden, wenn die genannten Leistungen gesamthaft erbracht wurden. Teilleistungen sind ausgeschlossen.
(Teil-)Projektleitung und/oder Projektsteuerungen als Bieter werden anerkannt, wenn die geforderten Referenzen den Nachweis erbringen, dass die genannten Leistungen gesamthaft Inhalt der Projektleitungs- und/oder Steuerungsfunktion, vom Baubeginn bis zur Abnahme, waren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Im Weiteren sind für die Referenzen in den Anlagen folgende Angaben zwingend vorzunehmen:
— Endkunde,
— Auftraggeber (Ansprechpartner & Telefonnummer sind zu benennen),
— Abnahmedatum,
— Auftragsvolumen (Euro),
— Projektbeginn und -dauer,
— Abnahmedatum,
— Ggf. Unterauftragnehmer,
— Auftragsgegenstand (detaillierte Beschreibung Projektumfang).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die vom Teilnehmer einzureichenden Nachweise zu den o. g. Refernzen werden nur dann gewertet, sofern:
— die o. g. Mindestangaben zu den Referenzen vollzählig und vollständig nachgewiesen werden,
— sich bei Nachfragen des angegeben Auftraggeber keine Widersprüche zu den Angaben des Teilnehmers ergeben, so dass die Referenzen anzuzweifeln sind,
— nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt sind, d. h.:
—— das Datum Abnahme/Projektabschluss nicht mehr als 5 Jahre zurück liegt (Zeitraum zw. Abnahme des Referenzprojektes und Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung),
—— sofern anhand der Referenzen die Umsetzung nachvollziehbar dargestellt wird.
Die Nichterfüllung der hier genannten Nachweise und Anforderungen führt zum Ausschluss aus dem Qualifizierungsverfahren. Alle geforderten Nachweise/Erklärungen müssen vorgelegt werden, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die Erklärungen und Nachweise sind in deutscher. Sprache vorzulegen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
*)Zur Kategorie 1 gehören die wichtigsten Fernbahnhöfe in Deutschland. Diese verfügen über eine große und leistungsstarke Infrastruktur, sind stark frequentiert und technisch stufenfrei. Die repräsentativen Gebäude im Zentrum der Großstädte finden Bahnreisende und Besucher eine hochwertige Ausstattung und sämtliche Dienstleistungen rund um Bahnreisen. Das Angebot wird durch zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten ergänzt, wobei großen Wert auf persönlichen Kundenservice gelegt wird.
Zur Kategorie 2 gehören ca. 80 Bahnhöfe. Diese sind meist Hauptbahnhöfe größerer Städte, wichtige Zusteigepunkte für den Fernverkehr (mit Halt von ICE, InterCity oder EuroCity Zügen) oder Schnittstellen zu großen Flughäfen. Alle wichtigen Funktionen und Dienstleistungen rund um Bahnreisen sind vorhanden und die Betreuung der Reisenden durch Service-Personal ist in den Hauptverkehrszeiten gewährleistet. Ausstattung und Service haben ein ähnlich hohes Niveau wie Bahnhöfe der Kategorie 1.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag (in einem künftigen Vergabeverfahren) bereits wirksam erteilt worden ist, kann dies er nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag (in einem künftigen Vergabeverfahren) darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist (in einem zukünftigen Vergabeverfahren) gerügt wurden (§ 160 Abs. 3S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/02/2021