Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 53 ff.
HOAI zum Neubau Versammlungsstätte „Festwiesenhaus“ Anlagengruppen-Nr.: 1, 2, 3, 4 und 7 des § 53
Abs. 1 HOAI Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs-
und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – als Mindestanforderungen die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 10) definiert.
Die Leistungen der technischen Ausrüstung (TGA) müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Einbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben.
Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Objektplanung Gebäude und der Tragwerksplanung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 müssen in Abstimmung mit dem Objektplaner nach dem nach Auftragserteilung zu erstellenden Bauzeit und –ablaufplan vollständig erbracht werden.