Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 „Zusätzliche Angaben“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1) Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Rechtsform einer möglichen Bewerbergemeinschaft:
Selbstschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaftenhaben mit Ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die verbindliche Bildung einer Ingenierugemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlicht vertritt,
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Für alle Schlüsselwerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen für Schlüsselwerke sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig;
2) Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit
Folgende Nachweise sind einzureichen.
— Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung,
— Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption(Compliance- Erklärung),
— Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister,
— Nachweis über den Handelsregisterauszug,
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
— Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein,
— Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht,
— Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation,
— Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts-und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen -insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen,
— Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion),
— Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
3) Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen durch:
— eine Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Erstellung von Planfeststellungsunterlagen einschließlich Planungsleistungen bei Vorhaben mit vergleichbaren Konstruktionen (Tunnelbauvorhaben mit innerstädtischer Trassenführung) mit Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten Die Beauftragung als Generalplaner ist gesondert anzugeben.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten mit Angabe des AG, Volumen, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Teilnahmeantrageinzureichen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter dem Punkt „zusätzliche Angaben“ genannten Planungsgewerke vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden. Die Subunternehmer sind zu benennen und zu deren Leistung ist je ein Referenzprojekt beizufügen. Die Bewertungsmatrix zu den Referenzen kann unter der e-Mailadresse
goetz.schumacher@hochbahn.de angefordert werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
4) BIM-spezifische Eignungskriterien:
— Nachweis über das Vorhandensein von Arbeitsplätzen mit BIM-fähiger Software,
— Nachweis der Verfügbarkeit von in der BIM Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter,
— Darstellung der unternehmensinternen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der BIM Methodik.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Einreichung der geforderten Unterlagen.