96722-2024 - Ergebnis
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention
OJ S 33/2024 15/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.
E-Mailbeschaffungen@gluecksspiel-behoerde.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGlücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention
BeschreibungGlücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention
Kennung des Verfahrens018bc8cb-5699-477e-b510-59a11d72eec2
Interne KennungB-083-2023
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGlücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention
BeschreibungNach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) steht Werbung für Glücksspiele im Fernsehen und Internet nicht mehr unter einem Erlaubnisvorbehalt, sondern Inhaber einer Erlaubnis zur Veranstaltung oder zur Vermittlung von Glücksspielen dürfen im Rahmen des differenzierten Modells des § 5 GlüStV 2021 werben und Sponsoring betreiben. In den Veranstalter- bzw. Vermittlererlaubnissen sind nunmehr Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Ausgestaltung der Werbung für öffentliches Glücksspiel festzulegen. Hierzu wurden für verschiedene Glücksspielangebote Musternebenbestimmungen zur Werbung entwickelt und veröffentlicht. Mit der zugelassenen Werbung wird das Ziel der Kanalisierung und der Schwarzmarktbekämpfung gemäß § 1 S. 1 Nr. 2 GlüStV 2021 verfolgt: Die vorhandene Nachfrage nach Glücksspielen soll in den durch Regulierungsvorgaben, Produktrestriktionen etc. weniger gefährlichen erlaubten Markt gelenkt werden. Dabei soll die Werbung eine zusätzliche Nachfrage nach Glücksspielen so wenig wie möglich auslösen, also an sich nicht zum Entstehen von Glücksspielsucht beitragen, sondern es sollen möglichst nur Personen angesprochen werden, die bereits spielwillig sind. Berührungspunkte vulnerabler Zielgruppen mit Werbung und unrichtige Vorstellungen von Glücksspielen bei den Empfängern der Werbung sollen nach Möglichkeit verhindert werden. Diesen Zielkonflikt zwischen Kanalisierung/Schwarzmarktbekämpfung einerseits und Gesundheits-, Jugend- und Spielerschutz andererseits will der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in einen Ausgleich bringen. Auch vor dem Hintergrund der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals erlaubnisfähigen gefährlichen Online-Glücksspiele (virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Online-Casinospiele) sieht § 5 GlüStV 2021 in den Absätzen 1 bis 7 unterschiedliche Regelungen zu den Werbemitteln, zur Ausgestaltung der Werbung bis hin zu Verboten einzelner Werbemaß-nahmen vor. Hierbei wird z.T. eine Unterscheidung nach der Glücksspielart vorgenommen, dem Grundsatz folgend, dass mit zunehmender Gefährlichkeit strengere Restriktionen ein-hergehen (z.B. Werbeverbot im Fernsehen und Internet zwischen 6 und 21 Uhr für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online Casinospiele, Verbot der Werbung für Sportwetten auf ein Sportereignis vor oder während der Live-Übertragung dieses Sportereignisses auf dem übertragenden Kanal; Verbot der Werbung für Sportwetten mit aktiven Sportlern oder Funktionären). Als Generalklauseln bestimmen § 5 Absatz 2 S. 1 und 2 GlüStV 2021, dass Art und Umfang der Werbung für öffentliches Glücksspiel den Zielen des § 1, z.B. dem Gesundheits-, Jugend- und Spielerschutz, nicht zuwiderlaufen und dass die Werbung nicht übermäßig sein darf. In einer Studie ist zu untersuchen, ob es mit der bestehenden Werberegulierung gelingt, den oben angeführten Zielkonflikt in Ausgleich zu bringen. Hierbei sollen insbesondere die Auswirkungen von Glücksspielwerbung auf die Empfänger der Werbung evaluiert werden. Hier sind insbesondere vulnerable Personen, wie z.B. Minderjährige, Spielsuchtgefährdete und Spiel-süchtige, Personen mit Migrationshintergrund sowie Personen mit niedrigeren sozioökonomischen Status in den Blick zu nehmen. Erforderlich ist zum einen eine detaillierte Werbewirkungsanalyse nach aktuellen wissenschaftlichen Standards, zum anderen aber auch eine Auswertung, ob sich die Einstellung der Empfänger von Werbung zu den beworbenen Glücksspielen nicht nur durch die Ausgestaltung einzelner Werbemaßnahmen, sondern auch durch deren Gesamtausmaß ändert (z.B. Werbevolumen innerhalb eines Glücksspielsegments, Sponsoring im Profisport etc.). Hier sind auch Minderjährige in die Untersuchung mit einzubeziehen, die aufgrund von Zugangsbeschränkungen (noch) an der Teilnahme an Glücksspielen gehindert sein mögen, unter Umständen aber durch Werbung angereizt wer-den und einen Spielentschluss für die Zeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres fassen. In diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob durch die Werbung die unerlaubte Teilnahme von Minderjährigen gefördert wird, z.B. auf illegalen online Glücksspielseiten mit mangelhafter Alterskontrolle. Es sind Aussagen darüber zu treffen, welche Werberegelungen im Hinblick auf die Ziele der Kanalisierung/Schwarzmarktbekämpfung und des Gesundheits-, Jugend- und Spielerschutzes (besonders) wirksam, nicht zureichend und/oder veränderungsbedürftig erscheinen bzw. ob und in welchen Bereichen weiterer Regulierungsbedarf gesehen wird. Aufgrund des besonderen Suchtgefährdungspotenzials und der neuen Regulierung von Sportwetten, virtuellen Automatenspielen, Online-Poker und Online-Casinospielen ist die Studie auf die Untersuchung der Wirkung von Werbung und der entsprechenden Regulierung für diese Glücksspielsegmente im Fernsehen und im Internet (und hier vor allem im Bereich Social Media) sowie durch Sponsoring-Aktivitäten zu beschränken. (Wegen der deutlich niedrigeren Wiederholungs- bzw. Spielfrequenz sollen Lotterien bewusst außen vor bleiben.) Zudem ist aufgrund des - auch international - zunehmenden Phänomens des „Newsjacking“ (also der Einfügung von Unternehmen in eine Nachricht für eine bestmögliche Präsenz) „werbende Berichterstattung“ über Glücksspiele in redaktionellen Teilen von Medien in den Blick zu nehmen und auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen des GlüStV 2021 zu untersuchen. Konkrete Veränderungsvorschläge sind zu begründen.
Interne KennungGlücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns19/12/2023
Enddatum der Laufzeit19/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität 60%
Beschreibung60
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis 40%
Beschreibung40
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungeye square GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.
RegistrierungsnummerHRA 7107
PostanschriftHansering 15
StadtHalle
Postleitzahl06108
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailbeschaffungen@gluecksspiel-behoerde.de
Telefon0345523520
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer03455141536
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon03455140
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungeye square GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB76686
StadtBerlin
Postleitzahl10997
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailkuhlhoff@eye-square.com
Telefon03069814442
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung018da6b3-4000-4ec2-bfe4-fc4d2bd63567  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/02/2024 14:08:02 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung96722-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe33/2024
Datum der Veröffentlichung15/02/2024