Beschreibung der Beschaffung
Das Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR (im Folgenden: „Pfalzklinikum“) als Dienstleister für seelische Gesundheit stellt kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, gerontopsychiatrische, psychosomatische, psychotherapeutische, neurologische, sozialtherapeutische und gemeindepsychiatrische Angebote in vielen pfälzischen Regionen zur Verfügung. Hauptstandort ist Klingenmünster, wo das Pfalzklinikum u.a. eine Klinik für forensische Psychiatrie betreibt. Hierzu gehört auch der Jugendmaßregelvollzug, der aktuell in den Gebäuden 49 und 50 untergebracht ist.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen und geänderter Rahmenbedingungen soll der Jugendmaßregelvollzug erweitert und modernisiert werden. Es besteht ein Mehrbedarf von ca. 1 200 m2. Insgesamt ist eine Nutzfläche von ca. 2 300 m2 vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz („MSAGD“) freigegeben worden. Um den Mehrbedarf an Flächen abbilden zu können, wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Ziel dieser Studie war, den Bedarf in den vorhandenen Gebäuden 48, 49 und 50 abzubilden. Die Gebäude 48 und 49 wurden im Jahr 1962 errichtet und ursprünglich als Personalwohnheim konzipiert. Technik und Baustoffe entsprechen dem Errichtungsjahr und sind stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude 48 steht aktuell leer, während sich in dem Gebäude 49 Teile der offenen Therapie befinden. Das Gebäude 50 wurde im Jahr 2009 errichtet und umfasst 2 Stationen sowie die Ergotherapie.
Die Machbarkeitsstudie sowie eine baufachliche Stellungnahme, die sich mit verschiedenen Umsetzungsvarianten befassen, liegen dem Auftraggeber vor. Die hierbei ermittelte bevorzugte Variante (Dreibundanlage) wird Grundlage für den vorliegenden Auftrag. Dabei soll der offene Bereich des Jugendmaßregelvollzugs in dem Bestandsgebäude 50 untergebracht werden. Für die offene Ergotherapie ist ein Anbau von ca. 300 m2 an dieses Gebäude vorgesehen. Der geschlossene Bereich soll in einem Neubau von ca. 2 100 m2 BGF untergebracht werden, so dass die offenen und geschlossenen Bereiche des Jugendmaßregelvollzugs vollständig voneinander getrennt sind. Nach der Machbarkeitsstudie werden für den Neubau die Kosten für die Kostengruppen 200-700 auf 8,6 Mio. EUR brutto und für den Umbau des Gebäudes 50 samt Anbau die Kosten für die Kostengruppen 200-700 auf 2,4 Mio. EUR brutto geschätzt.
Der Auftraggeber beabsichtigt nun, aufgrund seines Mehrbedarfs das Bestandsgebäude umzubauen und einen Neubau zu errichten. Der Auftraggeber geht von 2 Bauabschnitten mit einer Bauzeit von 34 Monaten aus. Während der Baumaßnahmen müssen Interimslösungen vorgesehen werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Objektplanung, Fachplanung HLS, Fachplanung ELT und Tragwerksplanung für dieses Projekt zu vergeben. Das vorliegende Verfahren betrifft allein die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9. Die weiteren Planungsleistungen werden gesondert ausgeschrieben.
Der Auftraggeber beauftragt aus förderrechtlichen Gründen zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise, zu erbringen.