Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Auf Grund fehlender Zugänglichkeit zu den Montageorten Achse A Reihe 36-74 können die Brandschottungen nicht wie
geplant mit Hubarbeitsbühnen ausgeführt werden. Auf Grund der Örtlichkeit können die Montageorte nur mit Gerüsttürmen
erreicht werden. Wegen bauseitig nicht fertig gestellter Brandschotte müssen außerdem Mörtelschotte ergänzt und nicht belegte
Durchführungen verschlossen werden. Die Leistung wurde vom PL angeordnet und ist nicht Bestandteil des
Hauptleistungsverzeichnisses.
Die Beauftragung eines anderen AN ist auf Grund der engen technischen Verknüpfung mit der Hauptleistung wirtschaftlich nicht
sinnvoll, da die Einarbeitung in das Projekt mit erheblichen Mehrkosten, Schnittstellenproblemen und zusätzlichem Zeitaufwand
mit großen negativen Auswirkung auf den Terminplan verbunden wäre.