98081-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Überwachungssysteme – Videoüberwachungsanlagen für Enforcement Trailer
OJ S 31/2025 13/02/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungPolizei Bremen
E-Mailolaf.moldenhauer@polizei.bremen.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVideoüberwachungsanlagen für Enforcement Trailer
BeschreibungLieferung, Installation und Inbetriebnahme von Videoüberwachungsanlagen für Enforcementtrailer der Fa. Vitronic Dr. Ing. Stein Bildbearbeitungssysteme GmbH
Kennung des Verfahrens536e07a0-828a-45c5-a8d9-0ab659cecd4b
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35125000 Überwachungssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNiedersachsendamm 78-80  
StadtBremen
Postleitzahl28201
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelEnforcement
BeschreibungLieferung, Installation und Inbetriebnahme von Videoüberwachungsanlagen für Enforcementtrailer der Fa. Vitronic Dr. Ing. Stein Bildbearbeitungssysteme GmbH
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35125000 Überwachungssysteme
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstellePolizei Bremen
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungZur Überwachung des Straßenverkehrs mit dem Ziel der Ahndung begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten setzt die Polizei Bremen im Bereich der Großmessgeräte ausschließlich sogenannte „standardisierte Messverfahren“ ein (siehe BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 24/97 - BGHSt 43, 277). Zur Erläuterung: Ein standardisiertes Messverfahren setzt ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren voraus, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 24/97 - BGHSt 43, 277). Notwendige Bedingung dafür ist deshalb die Einhaltung der technischen Vorgaben, die beim Betrieb zu beachten sind und sich regelmäßig aus der Bedienungsanleitung ergeben (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.02.2023 - 2 ORbs 35 Ss 4/23 - ZfSch 2023, 472). Diesen Anforderungen würden grundsätzlich Messverfahren gerecht, bei denen die Messung von besonders geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung/Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch–Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt würden. Das in Rede stehende Geschwindigkeitsmessgeräte vom Typ POLISCAN FM_1 der Fa. Vitronic (vermietet über die Firma Vetro) besitzen eine entsprechende Zulassung der PTB, festgehalten in einer Baumusterprüfbescheinigung (BMPB). Die Baumusterprüfbescheinigung ersetzt seit dem 01.01.2015 nach Inkrafttreten des novellierten Mess- und Eichgesetzes (MessEG) in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV) die Innerstaatliche Bauartzulassung. Teil der Baumusterprüfbescheinigung ist insbesondere die Gebrauchsanweisung, welche u.a. den PTB konformen Einsatz des Messgerätes regelt. Ausweislich der Baumusterprüfbescheinigung des Gerätes POLISCAN FM_1 hat der Einsatz des Messgerätes entsprechend der ebenfalls durch die PTB abgenommenen Gebrauchsanweisung zu erfolgen. Für die Gültigkeit der PTB-Zulassung ist somit der Einsatz des Messgerätes und des zugelassenen Zubehörs entsprechend der Gebrauchsanweisung entscheidend. Inhalte dieser Gebrauchsanweisung sind also bindend und unveränderlich. Gemäß Gebrauchsanweisung (Version 1.4.0 – 20.02.2020 für die Softwareversionen 4.4.5 und 4.4.9) des POLISCAN FM_1 Messgerätes, genutzt in einem Spezialanhänger (Enforcement-Trailer) wie in der Baumusterprüfbescheinigung Seite 25, DE-17-M-PTB-0033, Revision 1 vom 28.02.2020 – Optionale Einrichtungen im Geltungsbereich der BMPB beschrieben, besteht die Möglichkeit, u.a. ein 75mm Objektiv zu verwenden, was für den hiesigen Einsatzbereich in Rede steht. Dies entspricht der Eichkonfiguration 398 mit einem 35mm und einem 75mm Objektiv als sogenannte „Speedway“ Variante. Die Objektivgrößen, welche zugelassen sind, finden sich in der zuvor genannten Gebrauchsanweisung auf Seite 154 wieder. Da die hiesig festgestellte Auswerte- und Verwurfquote, gerade auf Schnellstraßen und Bundesautobahnen, auf die Standardobjektivvariante (Eichkonfiguration 396 – 25mm/50mm Objektiv) zurückzuführen ist, ist der Einsatz der 35mm/75mm Objektivvariante alternativlos. Andere Messgeräte bieten diese Objektivalternative nicht, so dass es aus technischen Gründen keinen Wettbewerb gibt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungPolizei Bremen
Registrierungsnummer04000000-030-85
AbteilungEinkauf
PostanschriftNiedersachsendamm 78-80
StadtBremen
Postleitzahl28201
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
KontaktpersonOlaf Moldenhauer
E-Mailolaf.moldenhauer@polizei.bremen.de
Telefon042136212204
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungFa. Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildbearbeitungssysteme GmbH
PostanschriftHasengartenstr. 14
StadtWiesbaden
Postleitzahl65189
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7ffe3b39-c0cb-4338-8eec-1961e3b3900a  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/02/2025 15:42:58 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung98081-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe31/2025
Datum der Veröffentlichung13/02/2025