98291-2021 - ErgebnisDeutschland-Schweinfurt: Tablettcomputer
OJ S 40/2021 26/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Schweinfurt
Postanschrift: Schrammstraße 1
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal und Zentraler Service — IT
E-Mail: it@lrasw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von mobilen Geräten und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30213200 Tablettcomputer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren beginnend am 1.2.2021 sowie 2 optionalen Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr beginnend am 1.2.2023 sowie 1.2.2024.
Inhalt der Rahmenvereinbarung ist der Abruf und Bezug von mobilen Endgeräten des Herstellers Apple sowie die Erbringung von zugehören Service- und Supportleistungen. Die konkreten Mengen und Anforderungen an Lieferungen und Dienstleistungen sind ausführlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 450 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den rund 40 000 allgemeinbildenden Schulen der Bundesrepublik mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Rechnerisch entfallen somit im Durchschnitt 120 000 EUR auf jede einzelne Einrichtung. Der Freistaat Bayern unterstützt die Sachaufwandsträger darüber hinaus mit 212,5 Mio EUR an Landesmitteln bei der IT-Ausstattung. Die Infrastrukturmaßnahmen sind dabei in eine pädagogische Gesamtstrategie eingebettet: Sie gehen Hand in Hand mit gezielter Medienkompetenzförderung und flächendeckender Lehrerfortbildung.
Im Rahmen der Einzugnahme von Medienbildung in die Bildungspläne des Landes Bayern wird das Landratsamt Schweinfurt in seiner Funktion als Schulträger in den kommenden Jahren nach und nach die einzelnen Schulen mit modernen, digitalen Medien(-geräten) ausstatten. Eine besonders große Bedeutung hat hierbei die Beschaffung von mobilen Endgeräten des Herstellers Apple nebst Zubehör.
Hintergrund dieser Beschaffungsmaßnahme ist dabei nicht nur die Modernisierung der vorhandenen Lehrmittel sowie die Nutzung aktueller Technologien, sondern auch die Ausrichtung auf eine zukunftssichere Lernumgebung für kommenden Generationen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
— Apple Pencil (1. Generation) kompatibel zum angebotenen iPad,
— Logitech Slim Folio iPad Tastatur-Case (oder gleichwertig) für das ausgeschriebene iPad,
— Articona Smart iPad Schutzhülle (oder gleichwertig) für das ausgeschriebene iPad,
— Leba NoteCart Flex für 32 Geräte (oder gleichwertig),
— Leba NoteCart UniFit für 16 Geräte (oder gleichwertig).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 228-561133
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von mobilen Geräten und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 450 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/02/2021